SOX 404 für Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, verschoben

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22.09.2005

Die US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat entschieden, den erstmaligen Zeitpunkt der Befolgung zur Einreichung von Berichten bezüglich der Wirksamkeit interner Kontrollen gemäß Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts (2002) durch Unternehmen (inklusive ausländischer Emittenten), die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juli 2007 enden, zu verschieben.

Ausländische Emittenten, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen und Jahresabschlüsse im Format 20-F oder 40-F einreichen, müssen mit einer Berichterstattung gemäß Abschnitt 404 in dem Jahresabschluss des Geschäftsjahres anfangen, das am oder nach dem 15. Juli 2006 endet. Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, sind bei der SEC registrierte Unternehmen, die mindestens 75 Millionen US-Dollar im freien Handel haben. Die SEC hat daneben vorgeschlagen, eine Kategorie „Große Unternehmen, die das beschleunigte Verfahren anwenden ‟ (Registrierte Unternehmen mit börsengehandelten Aktien von mindestens 700 Millionen US-Dollar) zu schaffen. Große Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, würden eine Frist von 60 Tagen zur Einreichung des Jahresabschlusses im Format 10-K und eine 40-Tages-Frist zur Einreichung der Quartalsabschlüsse im Format 10-Q mit Wirkung ab 2006 haben. Alle anderen Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, würden weiterhin eine Frist von 75 Tagen zur Einreichung ihrer Jahresabschlüsse im Format 10-K und eine 40-Tages-Frist zur Einreichung ihrer Quartalsabschlüsse im Format 10-Q haben. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

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