Ausländische Emittenten, die am beschleunigten Verfahren
teilnehmen und Jahresabschlüsse im Format 20-F oder 40-F einreichen, müssen
mit einer Berichterstattung gemäß Abschnitt 404 in dem Jahresabschluss des
Geschäftsjahres anfangen, das am oder nach dem 15. Juli 2006 endet.
Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, sind bei der SEC
registrierte Unternehmen, die mindestens 75 Millionen US-Dollar im freien
Handel haben. Die SEC hat daneben vorgeschlagen, eine Kategorie „Große
Unternehmen, die das beschleunigte Verfahren anwenden ‟ (Registrierte
Unternehmen mit börsengehandelten Aktien von mindestens 700 Millionen
US-Dollar) zu schaffen. Große Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren
teilnehmen, würden eine Frist von 60 Tagen zur Einreichung des
Jahresabschlusses im Format 10-K und eine 40-Tages-Frist zur Einreichung der
Quartalsabschlüsse im Format 10-Q mit Wirkung ab 2006 haben. Alle anderen
Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, würden weiterhin
eine Frist von 75 Tagen zur Einreichung ihrer Jahresabschlüsse im Format
10-K und eine 40-Tages-Frist zur Einreichung ihrer Quartalsabschlüsse im
Format 10-Q haben. Klicken Sie
hier für die
Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).