Abschnitt 404 fordert von Unternehmen und ihren
Wirtschaftsprüfern, Berichte bezüglich der Wirksamkeit ihrer internen
Kontrollen bei der Finanzberichterstattung einzureichen. Der neue Zeitpunkt
der Befolgung würde das erste am oder nach dem 15. Juli 2007 endende
Berichtsjahr des Unternehmens sein. Im März dieses Jahres hat die SEC
ausländischen Emittenten und Unternehmen, die nicht am beschleunigten
Verfahren teilnehmen, einen Aufschub bis zum 15. Juli 2006 (siehe unsere
Nachricht vom
3. März 2005) gewährt. Die SEC wies damals darauf hin, dass ein Grund des
Aufschubes sei, dass „viele ausländische Unternehmen neben den neuen
Berichtsanforderungen an die internen Kontrollsysteme bereits durch
Änderungen im regulatorischen und Rechungslegungsumfeld gefordert seien. So
seien beispielsweise viele europäische Unternehmen damit beschäftigt, ihre
Abschlüsse im Jahr 2005 erstmals nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS) aufzustellen.‟