Verpflichtung zur Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Banken in Belgien

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15.09.2005

Nicht börsennotierte Banken und andere Kreditinstitute in Belgien sind gemäß des königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2004 zur Aufstellung eines IFRS-konformen Konzernabschlusses ab 2006 verpflichtet.

Börsennotierte belgische Unternehmen, einschließlich der Kreditinstitute, müssen bereits ab 2005 einen IFRS-konformen Konzernabschluss zur Entsprechung der EU-Rechnungslegungsverordnung aufstellen. Falls ein nicht börsennotiertes Kreditinstitut ein hundertprozentiges Tochterunternehmen eines ausländischen Mutterunternehmen ist, kann unter bestimmten Bedingungen von der Aufstellungspflicht eines IFRS-Konzernabschlusses abgesehen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Einreichung des Konzernabschlusses der ausländischen Gruppe in Belgien in französischer oder niederländischer Sprache. Die Verwendung von IFRS im Einzelabschluss ist in Belgien nicht erlaubt.

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