Schritte in Richtung einer Annäherung: China, Japan, Korea

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13.09.2005

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Am 6. und 7. September kamen die Vertreter der Standardsetzer aus China, Japan und der Republik Korea im chinesischen Xian zu ihrer fünften Sitzung zusammen. Es nahmen mehr als 40 Delegierte teil, darunter Beobachter aus den Sonderwirtschaftszonen Hongkong und Macao und vom IASB. Die Delegierten erörterten die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Bilanzierungsstandards in der drei Ländern sowie Konvergenzsachverhalte, einschließlich Hindernissen und bestimmter Maßnahmen, um diese zu adressieren. Die Standardsetzer der drei Länder erreichten die folgende Übereinkunft, die in einem veröffentlichten Memorandum of Understanding niedergelegt wurde (in englischer Sprache, 21 KB):

Erstens: Die drei Parteien erkennen an, dass die internationale Annäherung der Bilanzierungsstandards ein unumkehrbarer Trend in der wirtschaftlichen Globalisierung sind, und die drei Länder unterstützen die Bemühungen des IASB, einen einzigen Kanon hochwertiger und weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards zu entwickeln. Für die Zwischenzeit denken die Parteien, dass Annäherung nicht gleichbedeutend mit identisch ist. Die internationale Annäherung der Bilanzierungsstandards sollte ein marktgetriebener, schrittweiser Prozess sein, der sich in beidseitigem Austausch zwischen den nationalen Standardsetzern und dem IASB vollziehen muss, wobei besonderen lokalen Umständen Rechnung zu tragen ist.

Zweitens: Die drei Parteien haben sich darin bestärkt, an der Lösung praktischer Sachverhalte zu arbeiten, die sie in ihrer jeweiligen Bilanzierungsstandardumgebung und den internationalen Konvergenzbemühungen erfahren, und diese fortwährend in ihren jeweiligen Kapitalmärkten zu testen. Dies soll auf der einen Seite für das Setzen nationaler Standards von Nutzen sein, auf der anderen Seite größere Hindernisse und Sachverhalte herausschälen, die die Länder um internationalen Prozess der Annäherung erfahren. Sie sind an den IASB als Beitrag zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS) weiterzuleiten.

Drittens: Die drei Parteien haben sich entschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich aus ihren Fachmitarbeitern rekrutiert. Die vorrangige Aufgabe der Arbeitsgruppe besteht in der Durchführung gemeinsamer Analysen der wesentlichen fachlichen Sachverhalte, mit denen die drei Länder bei ihrer Entwicklung von Standards und der internationalen Konvergenz konfrontiert werden. Die gemeinsame Arbeitsgruppe kann sich in unregelmäßigen Abständen treffen und Forschungsergebnisse zur Diskussion bei den Dreiländertreffen der Standardsetzer und als Input an den IASB aufbereiten.

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