APRA ist die Aufsichtsbehörde des
australischen Finanzdienstleistungssektors. Sie übersieht u.a. Banken,
Kreditgenossenschaften, Bausparkassen und Versicherungen. Australien hat
nationale Rechnungslegungsstandards übernommen, die ab 2005 den IFRS mehr
oder weniger gleichwertig sind. Das Papier beschäftigt sich mit der
Behandlung anerkannter Kernkapitalien sowie mit Verbriefungen durch
autorisierte, Einlagen nehmende Institute und Generalversicherer. APRA
schlägt vor, die Abgrenzung von Kapitalien, die für die Anerkennung als
Kernkapital in Frage kommen, von jener nach den australischen
Rechnungslegungsstandards zu entkoppeln. Gleichzeitig schlägt sie vor, ihren
Ansatz hinsichtlich Finanzinnovationen mit den Entscheidungen des Baseler
Ausschusses für Bankaufsicht und der aufsichtsrechtlichen Praxis in den
wesentlichen Rechtskreisen zu harmonisieren. APRA schlägt ferner vor, die
Beurteilung verbriefter Vermögenswerte für Zwecke der Kapitalunterlegung von
der Bilanzierungsweise für diese Vermögenswerte abzukoppeln. Klicken Sie
hier, um das neue
Diskussionspapier der APRA mit dem Titel
Übernahme der IFRS - Aufsichtsrechtliche Sichtweise 2: Kernkapital und Verbriefungen (Adoption
of IFRSs Prudential Approach 2: Tier 1 Capital and Securitisation, in
englischer Sprache, 134 KB). Nähere Informationen zum ersten
APRA-Diskussionspapier und ein früheres Überblickspapier finden Sie in
unserer
Nachricht vom 27. Februar 2005.