IFRS und bankaufsichtliches Kernkapital in Australien

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09.09.2005

Die australische Finanzaufsicht (Australian Prudential Regulation Authority, APRA) hat das zweite von zwei Diskussionspapieren freigegeben, in welchem sie ihre vorgeschlagene aufsichtsrechtliche Sichtweise zu der Anwendung der IFRS durch von der APRA regulierte Institutionen abgibt.

APRA ist die Aufsichtsbehörde des australischen Finanzdienstleistungssektors. Sie übersieht u.a. Banken, Kreditgenossenschaften, Bausparkassen und Versicherungen. Australien hat nationale Rechnungslegungsstandards übernommen, die ab 2005 den IFRS mehr oder weniger gleichwertig sind. Das Papier beschäftigt sich mit der Behandlung anerkannter Kernkapitalien sowie mit Verbriefungen durch autorisierte, Einlagen nehmende Institute und Generalversicherer. APRA schlägt vor, die Abgrenzung von Kapitalien, die für die Anerkennung als Kernkapital in Frage kommen, von jener nach den australischen Rechnungslegungsstandards zu entkoppeln. Gleichzeitig schlägt sie vor, ihren Ansatz hinsichtlich Finanzinnovationen mit den Entscheidungen des Baseler Ausschusses für Bankaufsicht und der aufsichtsrechtlichen Praxis in den wesentlichen Rechtskreisen zu harmonisieren. APRA schlägt ferner vor, die Beurteilung verbriefter Vermögenswerte für Zwecke der Kapitalunterlegung von der Bilanzierungsweise für diese Vermögenswerte abzukoppeln. Klicken Sie hier, um das neue Diskussionspapier der APRA mit dem Titel Übernahme der IFRS - Aufsichtsrechtliche Sichtweise 2: Kernkapital und Verbriefungen (Adoption of IFRSs Prudential Approach 2: Tier 1 Capital and Securitisation, in englischer Sprache, 134 KB). Nähere Informationen zum ersten APRA-Diskussionspapier und ein früheres Überblickspapier finden Sie in unserer Nachricht vom 27. Februar 2005.

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