September

Neue FASB Investor Task Force

30.09.2005

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Investor Task Force (ITF) gebildet (Dokument in englischer Sprache).

Diese Beratungsgruppe wird den FASB mit branchenspezifischem Einblick und Expertise seitens professioneller Anleger zu relevanten Bilanzierungsfragen unterstützen. Der IASB hat ein ähnliches Gremium, die Analyst Representative Group (ARG). Die ARG trifft sich dreimal im Jahr mit fünf Mitgliedern des IASB, um die Sichtweise der Anleger zu einzelnen Aspekten der Finanzberichterstattung darzulegen. Das Grußwort des Vorsitzenden in der Ausgabe Juli 2005 von Insight, dem quartalsweise erscheinenden Newsletter (zugänglich für Abonnenten auf der Website des IASB), beinhaltet eine umfassende Beschreibung des ARG und eine Auflistung seiner 15 Mitglieder.

Stand der IFRS in Pakistan

30.09.2005

Auf einem am 27. September 2005 vom IASB in London veranstalteten Treffen von Standardsettern aus über 50 Nationen präsentierte der Deloitte-Partner Asad Ali Shah (Karatschi, Pakistan) den gegenwärtigen Stand und Entwicklungsplan zur Einhaltung der IFRS in Pakistan (in englischer Sprache, 222 KB).

Shah, der Vorsitzender des Professional Standards and Technical Advisory Committee pakistanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer ist, berichtete über die Einführung der IFRS in Pakistan und ging unter anderem auf Einhaltungs- und Durchsetzungsherausforderungen sowie die Sichtweisen von Regulatoren ein. Er zählte mehrere Vorteile der Einführung der IFRS in Pakistan auf, unter anderem:

geringere Kapitalkosten

grenzüberschreitende Zusammenschlüsse, Globalisierung, ausländische Direktinvestitionen

ein einziger Kanon an verlässlichen, hochqualitativen, von einer unabhängigen Institution (IASB) entwickelten Standards

Nationen wie Pakistan haben nicht die Ressourcen, eigene Standards zu entwickeln

Warum das Rad neu erfinden, wenn es der IASB tut?

Konzentration auf die Durchsetzung und nicht die Entwicklung

gefordert durch IFACs Aussage zu den Mitgliedschaftspflichten

Sonderausgabe des iGAAP-Newsletters bezüglich von neuen Regulierungen in Großbritannien

30.09.2005

Unsere britischen Kollegen aus dem IFRS Centre of Excellence in London haben eine Sonderausgabe des iGAAP-Newsletters mit dem Titel Neue Verordnungen in Großbritannien - Änderungen in der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung veröffentlicht (in englischer Sprache, 76 KB).

Die neuen Verordnungen entstanden infolge der Einführung der IFRS in Großbritannien und beziehen sich unter anderem auf die Zusammenfassung von Abschlüssen, den Lagebericht, Anpassungen entsprechender Beträge und Ausschüttungsvorschriften für Investmentgesellschaften. Sie finden sämtliche früheren UK iGAAP Newsletter und Alerts (Fachnachrichten) hier.

IFRS Musterkonzernabschluss auf Chinesisch

30.09.2005

Unsere Kollegen von IAS Plus haben die chinesische Fassung des IFRS-Musterkonzernabschlusses für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2005 enden, eingestellt (632 KB).

Dieser Musterkonzernabschluss wurde entwickelt, um typische Abschlussdarstellungen und -angaben zu veranschaulichen, die nach IFRS im Jahr 2005 von Unternehmen mit Tochter- und assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss verlangt werden (nicht für IFRS-Erstanwender, für die die besonderen Vorschriften von IFRS 1 gelten). Die Version in englischer Sprache finden Sie hier, die deutsche Ausgabe ist hier erhältlich.

Deloitte kommentiert vorgeschlagene Grundsätze für fachliche Korrekturen

30.09.2005

Deloitte hat seine Stellungnahme zu den Vorschlägen zur Vorgehensweise bei fachlichen Korrekturen an den Standards abgegeben (in englischer Sprache, 12 KB).

Grundsätzlich begrüßen wir ein "beschleunigtes" Vorgehen bei der Behandlung von Sachverhalten, bei denen die Formulierung des Standards die Absicht des IASB nicht richtig wiedergeben. Wir empfehlen, zusätzliche Hinweise zu geben, so dass schwerwiegendere Sachverhalte, die mehr Zeit und Überlegungen erfordern, nicht als „fachliche Korrekturen‟ behandelt werden. Wir sind ferner über die voraussichtlich benötigte Zeit zur Erörterung von Korrekturen sowie über die sachgerechte Bilanzierung in der Zwischenzeit besorgt. Sie finden die Vorschläge des IASB zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei fachlichen Korrekturen von Standards (in englischer Sprache, 39 KB) hier.

EU-Parlament übernimmt ISA

29.09.2005

Am 28. September hat das Europäische Parlament mehrere Änderungen der Achten Gesellschaftsrechtsrichtlinie („der Wirtschaftsprüfungsrichtlinie‟) genehmigt.

Die Änderungen werden:

ein System öffentlicher Kontrolle über den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sowie der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten einrichten;

die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards of Auditing, ISA) im europäischen Rechtsraum verlangen. ISA werden vom International Auditing and Assurance Standards Board der IFAC herausgegeben. Nach der Presseerklärung der EU, in der die parlamentarische Abstimmung bekannt gegeben wurde, "steht die Anwendung [der ISA] unter dem Vorbehalt strenger Bedingungen wie ihrer Qualität und der Tatsache, dass sie dem allgemeinen europäischen Interesse zuträglich sind" - Bedingungen, die denen für die IFRS nach der Rechnungslegungsverordnung der EU ähnlich sind;

ein Regelungsausschuss für Prüfungen (Audit Regulatory Committee) schaffen, welcher die überarbeitete gesetzliche Grundlage ergänzen und eine zügige Annahme notweniger Umsetzungsmaßnahmen gewährleisten soll;

den Wechsel des gesetzlichen Abschlussprüfers bzw. des zuständigen Prüfungspartners im siebenjährigen Turnus verlangen. Jedoch wurde ein verpflichtender Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt;

eine Grundlage für eine wirksame und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen den Regulatoren der EU und jenen aus Drittstaaten wie dem US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) schaffen;

die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer verbessern, weil börsennotierte Unternehmen einen Prüfungsausschuss (oder ein vergleichbares Gremium) mit eindeutigem Aufgabenbereich einsetzen müssen.

Das Parlament hat die Kommission ferner gebeten, eine Studie bezüglich der Auswirkungen auf die derzeit bestehenden nationalen Regeln zur Haftung der Wirtschaftsprüfer und eine Analyse möglicher Haftungsbeschränkungen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die Zustimmung des ECOFIN wird noch benötigt, bevor die Änderungen in Kraft treten können. Nach erfolgter Zustimmung haben die Mitgliedsstaaten für die Umsetzung in nationales Recht zwei Jahre Zeit. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der EU (in englischer Sprache, 22 KB).

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters bezüglich IFRIC 6

29.09.2005

Das Global IFRS Leadership Team von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters bezüglich der Anforderungen von IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten – Elektro- und Elektronik-Altgeräte herausgegeben (in englischer Sprache, 61 KB).

IFRIC 6 befasst sich mit dem sachgerechten Auslöser für den Ansatz einer Verpflichtung aus der Übernahme von Abfallentsorgungskosten basierend auf dem Marktanteil des Unternehmens in einem Betrachtungszeitraum. Die Interpretation ist auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Dezember 2005 beginnen, anzuwenden. Frühere Ausgaben des IFRS-Newsletters können Sie hier beziehen.

September 2005 Ausgabe von EITF Roundup

29.09.2005

Unsere Kollegen von IAS Plus haben die Ausgabe September 2005 von EITF Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 107 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung des Emerging Issues Task Force des FASB am 15. September 2005 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird.

Zurückliegende Ausgaben können Sie hier beziehen. Erörterte Sachverhalte in der Ausgabe September 2005 beinhalten:

Sachverhalt Nr. 04-13 Bilanzierung von Käufen und Verkäufen von Vorräten mit derselben Gegenpartei*;

Sachverhalt Nr. 05-1 Bilanzierung der Wandlung eines Instruments, das nur wandelbar wird, wenn der Emittent eine Kaufoption ausübt;

Sachverhalt Nr. 05-7 Bilanzierung von Änderungen von in Schuldpapieren eingebetteten Wandeloptionen*;

Sachverhalt Nr. 05-8 Ertragsteuerliche Konsequenzen der Herausgabe von Wandelanleihen mit einem vorteilhaften Umwandlungsmerkmal*;

Verkauf von bis zu Endfälligkeit gehaltenen Finanzinstrumenten und andere „Hurrikan Katrina‟ zuordenbare Bilanzierungshinweise

*Sachverhalt endgültig geklärt

Vergleich der australischen Standards mit den IFRS

29.09.2005

Unsere australischen Kollegen von Deloitte haben eine Publikation mit dem Titel A-IFRS vs IFRS veröffentlicht (in englischer Sprache, 244 KB).

Die Publikation zeigt bestehende Unterschiede zwischen den australischen Pendants der International Financial Reporting Standards (A-IFRS) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Als der Australian Accounting Standards Board die Einführung der IFRS in Betracht zog, wurden mehrere Änderungen an den endgültigen A-IFRS vorgenommen, inklusive der Abschaffung einiger gemäß IFRS erlaubter Wahlrechte, die Einbeziehung weiterer Anwendungshinweise sowie geringfügige Formulierungsänderungen. Als Ausfluss dieser Änderungen werden die zur Verfügung stehenden Wahlrechte und einige der Einführungsproblemstellungen australischer Unternehmen von denen international vergleichbarer Unternehmen abweichen, obwohl australische Unternehmen, die die A-IFRS anwenden, generell in der Lage sein werden, eine uneingeschränkte Aussage zur Übereinstimmung mit den IFRS tätigen können.

iGAAP Quartals-Newsletter bezüglich der IFRS in Großbritannien

29.09.2005

Unsere britischen Kollegen vom IFRS Centre of Excellence in London haben den August 2005 iGAAP Quartals-Newsletter veröffentlicht (in englischer Sprache, 138 KB).

Der Newsletter beinhaltet neben ausgewählten Problemstellungen bei der Einführung der IFRS in Großbritannien Informationen über neueste Entwicklungen beim IASB. Sie finden sämtliche früheren UK iGAAP Newsletter und Alerts (Fachnachrichten) hier.

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