2005

EFRAG nimmt zu IFRS 3-Vorschlägen Stellung

28.11.2005

Im Juni 2005 haben der IASB und der FASB gemeinschaftliche Entwürfe veröffentlicht, mit denen die jeweiligen Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen geändert werden sollen (IFRS 3 und SFAS 141, beide mit den Titel „Unternehmenszusammenschlüsse‟).

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme eingereicht, in der die Vorschläge sowohl aus praktischen wie auch aus konzeptionellen Gründen generell abgelehnt werden. EFRAG begründet diese Haltung wie folgt:

Nachdem wir die Vorschläge vor dem Hintergrund der als Antwort auf unseren Anfang August veröffentlichte Entwurfsstellungnahme erhaltenen Kommentare als Ganzes bewertet haben, unterstützen wir die in den Standardentwürfen enthaltenen Vorschläge nicht. Dies ist der Fall, weil wir glauben, dass durch den vorgeschlagenen Ansatz keine nützlicheren Informationen produziert werden als nach der aktuellen Fassung von IFRS 3. Vielmehr sind wir der Meinung, dass in vielfacher Hinsicht das Gegenteil der Fall sein wird. Darüber hinaus wird er zu großen praktischen Anwendungsproblemen führen. Wir sind ebenfalls der Ansicht, dass es nicht sachdienlich ist, derart radikale und ungeprüfte Konzepte mit der Überarbeitung eines bestimmten Standards, zu einer Zeit einzuführen, in der das Rahmenkonzept aktiv überarbeitet wird. Aus diesem Grunde empfehlen wir dem IASB und dem FASB, sich für den Augenblick einfach auf ihr ursprüngliches Ziel zu konzentrieren, nämlich die Konvergenz bestehender Standards im Sinne der besseren bilanziellen Lösung, die wir in IFRS 3 sehen (eventuell im Sinne der Konvergenz und zur Behandlung bestimmter, mit der Anwendung der Erwerbsmethode verbundener, praktischer Aspekte geringfügig verbessert).

EFRAG drückte ebenfalls seine Bedenken gegenüber den entsprechenden Vorschlägen des IASB zur Änderung von IAS 19, IAS 27 und IAS 37 aus:

Unsere Bedenken zusammenfassend, glauben wir, dass diese Vorschläge

1. nicht in Einklang mit dem gegenwärtigen Rahmenkonzept zum Ansatz von Vermögenswerten und Schulden stehen und nicht eingeführt werden sollten, solange es keine Gelegenheit zu ihrer vollständigen Diskussion im Rahmen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts gegeben hat;

2. eine Standardkategorie für nichtfinanzielle Verbindlichkeiten einführen, ohne ausreichende Analyse der oder Verständnis für die Bandbreite an Verbindlichkeiten, die aus diesem Grunde in den Anwendungsbereich des Standards aufgenommen werden; und

3. ein hohes Maß an Subjektivität insbesondere bei der Bewertung potenziell wesentlicher, einmaliger Verpflichtungen mit geringer Wahrscheinlichkeit einführen und dadurch die Verlässlichkeit der Gesamtinformationen verringern.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für die:

EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf Unternehmenszusammenschlüsse(in englischer Sprache, 124 KB)

EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf der entsprechenden Änderungen von IAS 19-27-37 (in englischer Sprache, 67 KB).

Europäische Aufsichtsbehörden planen Zusammenarbeit

27.11.2005

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), das Komitee der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) und das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) haben ein gemeinsames Protokoll zur Förderung der Kooperation und Koordination in den Bereichen Aufsicht, Strategie, Informationsaustausch und sonstigen Themen von gemeinsamem Interesse unterschrieben.

Das Protokoll zielt in der Praxis darauf ab:

Informationen auszutauschen, um die Entwicklung miteinander vereinbarer Herangehensweisen in den einzelnen Sektoren zu gewährleisten;

Erfahrungen auszutauschen, die die Fähigkeit der Aufsichtsbehörden zur Zusammenarbeit erleichtern können;

gemeinsame Berichte oder Arbeiten für die entsprechenden Institutionen und Komitees der EU zu erstellen;

aufsichtsrechtliche Hürden abzubauen und Prozesse zu rationalisieren; und

sicherzustellen, dass sich die grundsätzliche Arbeitsweise der drei Komitees auf einheitliche Weise entwickelt.

Zum Download des gemeinsamen Protokolls klicken sie bitte hier (in englischer Sprache, 34 KB), für die Presseerklärung bitte hier (in englischer Sprache, 33 KB).

Kanada schlägt Konvergenz der Prüfungsstandards mit den ISA vor

26.11.2005

Der kanadische Prüfungs-Standardsetter (Canadian Auditing and Assurance Standards Board, CAASB) lädt zur Kommentierung des von ihm vorgeschlagenen Standardsetzungsprozesses für die Zeit vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2009 ein.

Der vorgeschlagenen neue Ansatz sieht vor, die kanadischen Prüfungsstandards mittelfristig mit den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) und den Verlautbarungen des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) in Einklang zu bringen. Die Kommentierungsfrist endet am 14. März 2006. Zum Download der Einladung zur Stellungnahme mit dem Titel ‟Auditing and Assurance Standards in Canada – Maintaining high standards in a global environment: A new standard-setting approach” (in englischer Sprache, 516 KB) klicken Sie bitte hier.

Australien schlägt neuen Ansatz bei Interpretationen vor

26.11.2005

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) lädt zur Abgabe von Stellungnahmen zu einem vorgeschlagenen neuen Ansatz bei der Entwicklung von Interpretationen der Australian Accounting Standards ein, die zumeist mit den IFRS übereinstimmen.

Nach diesen Vorschlägen

wird der AASB direkt für die Entwicklung von Interpretationen verantwortlich sein und die Urgent Issues Group (UIG) aufgelöst;

wird ein Interpretations Agenda Committee ins Leben gerufen, das Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Themenvorschlägen abgeben wird, zum Beispiel:

ob eine Interpretation notwendig ist;

ob es sich um ein rein australisches Thema handelt oder ob man es an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des IASB weiterleiten sollte;

wird bezüglich jedes Sachverhalts, bei dem Anwendungshinweise notwendig sein könnten, ein Beratungsausschuss ins Leben gerufen, dem der AASB-Vorsitzende oder ein anderes AASB-Mitglied vorsitzen wird.

Die Kommentierungsfrist für diese Vorschläge endet am 18. Januar 2006. Zum Download der Presseerklärung klicken sie hier (in englischer Sprache, 39 KB). Die Einladung zur Kommentierung steht auf der Website des AASB zum Download bereit.

EU übernimmt formell mehrere IFRS

25.11.2005

Durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 24. November 2005, hat die Verordnung Nr. 1910/2005vom 8. November 2005 nun Gesetzeskraft.

Die Verordnung 1910/2005 ändert die Verordnung Nr. 1725/2003 dahingehend, die jüngsten Änderungen der folgenden International Financial Reporting Standards formell zu übernehmen: IFRS 1 und IFRS 6, IAS 1, IAS 16, IAS 19, IAS 24, IAS 38 und IAS 39 sowie die Interpretationen IFRIC 4 und IFRIC 5.

IFRS Musterabschluss – Investmentgesellschaften

25.11.2005

Deloitte hat zusammen mit der Vereinigung der Investmentgesellschaften (Association of Investment Trust Companies, AITC) einen IFRS Musterkonzernabschluss für Investmentgesellschaften (Investment Trust Company, ITC) entwickelt.

Der Musterabschluss unterstellt in Übereinstimmung mit den AITC-Empfehlungen, dass Investitionen in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Einige der Investitionen sind auch aus Veranschaulichungsgründen als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert. Diese Modellabschlüsse veranschaulichen nicht den Einzelabschluss der Muttergesellschaft. Auch wenn sie darüber hinaus nicht die Zwischenabschlüsse der ITC veranschaulichen, werden viele der relevanten Bilanzierungssachverhalte identisch sein für sowohl den Zwischenabschluss als auch den Jahresabschluss. Klicken Sie hier, um den Deloitte IFRS Musterkonzernabschluss 2005 für Investmentgesellschaften für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2005 enden, herunterzuladen (in englischer Sprache, 328 KB). Weitere Musterkonzernabschlüsse finden Sie hier.

IFRIC 7 zum Thema Hyperinflation

24.11.2005

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat IFRIC 7 Applying the Restatement Approach under IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflationary Economies (Anwendung des "Restatement"-Ansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern) veröffentlicht.

IFRIC 7 enthält Hinweise, wie ein Unternehmen seinen Abschluss nach IAS 29 im ersten Jahr, in dem es das Bestehen von Hyperinflation in der Volkswirtschaft seiner funktionalen Währung feststellt, anzupassen hat. Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2006 beginnen, in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Weiterführende Informationen:

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 1. Dezember

24.11.2005

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 1. Dezember 2005, zu einer eintägigen Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB zusammenkommen.

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung dieser Sitzung:

Donnerstag, den 1. Dezember 2005

Einleitung und Verwaltungsangelegenheiten

D16 Anwendungsbereich von IFRS 2 - Vorschläge für eine endgültige Interpretation

Möglicher Interpretationsentwurf - Zwischenberichterstattung und Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente

Empfehlungen des Agenda-Komitees zu Anfragen bezüglich IFRIC Agenda-Themen

SEC-Kommissarin erörtert Konvergenzthemen

24.11.2005

In einer Rede auf einer vom dänischen Wirtschaftsministerium ausgerichteten Konferenz in Kopenhagen erörterte Cynthia A.

Glassman, Kommissarin der US-Börsenaufsicht SEC, verschiedene Initiativen der Kommission, die Auswirkungen auf ausländische Emittenten in den USA haben werden, einschließlich solcher zur Rechnungslegungs-Konvergenz und der von der SEC geforderten Überleitungsrechnung. Zum Download der Rede von Kommissarin Glassman klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 66 KB). Nachfolgend ein Auszug:

Keine Rede vor einem internationalen Publikum wäre vollständig, ohne auf das Ziel der Konvergenz der internationalen Rechnungslegungsstandards einzugehen. Der Financial Accounting Standards Board, der Standardsetter für die US GAAP, und der International Accounting Standards Board, der Standardsetter im Bereich IFRS, arbeiten seit Oktober 2002 an einem Projekt zur Erreichung der Konvergenz von US GAAP und IFRS. Ich unterstütze die Ziele dieses Projekts und war erfreut über die Veröffentlichung des ersten Entwurfs eines gemeinsamen Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen am 4. Juni. Auch wenn es zweifelsohne Übergangsprobleme geben wird, so wird es für die Emittenten effizienter und für die Abschlussadressaten nützlicher sein, einen Standard zu haben.

Das andere entscheidende Thema an der internationalen Front ist das der Überleitung. Wie sie wissen, schreibt die Kommission Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren vor, ihre bei uns eingereichten Jahresabschlüsse auf US GAAP überzuleiten. Der ehemalige Chefprüfer der Kommission, Don Nicolaisen, hat einen "Fahrplan" zur Herstellung der Akzeptanz der IFRS in den USA ohne Überleitung vorgeschlagen. Nach diesem Fahrplan ist die einheitliche weltweite Interpretation, Anwendung und Durchsetzung der IFRS eine Grundvoraussetzung für Überlegungen der Kommission zur Aufhebung der Überleitungspflicht. Unser Stab hat bereits mit einer Studie begonnen, aber aufgrund der Tatsache, dass die IFRS in vielen Ländern in diesem Jahr erstmalig angewendet werden, steckt diese Untersuchung noch in ihren Kinderschuhen. Allerdings wird der Stab den Fahrplan zur Aufhebung der Überleitungspflicht so schnell wie möglich weiterverfolgen.

Neuer Global Offerings Services Newsletter erschienen

24.11.2005

Unsere Kollegen von iasplus.com haben die Ausgabe November 2005 des Global Offerings Services (GOS) Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 130 KB).

Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

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