Dabei handelt es sich um ISA 200
Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen
und ISA 210
Bedingungen von Beauftragung des Abschlussprüfers.
ISA 200 und 210 waren im Dezember 2004 infolge der
Überarbeitung von ISA 700 D
er Bericht des unabhängigen Prüfers über einen vollständigen
Abschluss durch den IAASB geändert worden (in englischer Sprache,
134 KB), die für Abschlüsse gelten, die das Datum 31. Dezember 2006 oder
später tragen. Die Überarbeitung von ISA 700
| erfordern, dass der Prüfungsbericht die
Grundlage der Rechnungslegung, unter welcher der Abschluss
aufgestellt wurden, eindeutig feststellt - IFRS oder andere, und
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| gibt Hinweise dazu, ob eine Grundlage der
Rechnungslegung akzeptabel ist, und zu der Notwendigkeit, dass der
Prüfer berücksichtigt, ob der Abschluss irreführend ist, selbst wenn
er in jedweder Weise mit dieser Grundlage in Einklang steht.
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Darüber hinaus hatte der IAASB im Juni 2005 den Entwurf
für einen vorgeschlagenen ISA 701 Der Bericht des unabhängigen Prüfer zu
anderweitigen vergangenheitsbezogenen Finanzinformationen herausgegeben.
Der IAASB hatte beabsichtigt, dass ISA 701 zum gleichen Zeitpunkt wie
ISA 700 in Kraft treten sollte. Da Kommentatoren beim vorgeschlagenen
ISA 701 aber Unvereinbarkeiten oder Ungewissheiten zwischen bestimmten
Vorschriften von ISA 200 und 210 und denen des vorgeschlagenen ISA 701
festgestellt haben, wird der IAASB ISA 701 nicht fertig stellen können,
bevor die Änderungen an ISA 200 und 210 in Kraft getreten sind. Deshalb
wurde das Datum des Inkrafttretens von ISA 200 in Teilen und bei ISA 210 zur
Gänze auf unbestimmte Zeit verschoben, bis ISA 701 abgeschlossen ist.
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für die Presseerklärung von IFAC (in englischer Sprache, 83 KB).