Die ASBS sind vom 1. Januar
2007 verpflichtend für alle börsennotierten chinesischen Unternehmen
anzuwenden, wobei die Anwendung für andere chinesische Unternehmen empfohlen
wird. Sie finden weitere Informationen zu den ASBS auf der
China-Länderseite
bei den Kollegen von IAS Plus.com (in englischer Sprache). Durch die ASBS
ändert sich das Grundfundament der Rechnungslegung auf dem chinesischen
Festland. Dabei handelt es sich nicht lediglich nur um eine Ausweitung der
Berichterstattungspflichten. Als Beispiel:
Wichtige
Änderungen bei Chinas neuen Rechnungslegungsstandards
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Aktienbasierte Vergütungsmodelle für Mitarbeiterleistungen
werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst.
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Ein Unternehmenszusammenschluss ohne Beteiligung von
Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung wird unter
Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Bei dieser Methode
werden die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen
Unternehmens mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
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Ein Geschäfts- oder Firmenwert sowie immaterielle
Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht
länger planmäßig abgeschrieben, sondern sind zumindest
einmal jährlich auf eine Wertminderung hin zu überprüfen.
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Ein Abschlag bei einem Unternehmenserwerb wird sofort als
Ertrag verbucht.
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Minderheitenanteile werden innerhalb des Eigenkapitals
dargestellt.
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Nicht-monetäre, mit einem Vermögenswerte verbundene
Zuwendungen werden passiv abgegrenzt und gleichmäßig über
die Nutzungsdauer des Vermögenswertes als Ertrag realisiert.
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Entwicklungskosten werden aktiviert, sofern bestimmte
Kriterien erfüllt werden.
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Die Wiederaufholung sämtlicher Wertminderungsaufwendungen
ist verboten.
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Alle Derivate sind in der Bilanz anzusetzen und
Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes in der Gewinn-
und Verlustrechnung zu erfassen, es sei denn, dass sie
effektive Sicherungsinstrumente darstellen und auch als
solche "designiert" sind.
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Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien dürfen mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wobei Veränderungen
des beizulegenden Zeitwertes in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst werden. Das
Anschaffungskosten-Modell mit gegebenenfalls planmäßiger
sowie außerplanmäßiger Abschreibung ist gleichfalls
zulässig.
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Nicht-monetäre Geschäftsvorfälle werden zum beizulegenden
Zeitwert bewertet, wenn der wirtschaftliche Gehalt
feststellbar ist.
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Gewinne- und Verluste bei Umschuldungsvorgängen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu
realisieren.
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Vermögenswerte aus Finanzierungsleasingverhältnissen sind
beim Leasingnehmer zum niedrigeren Wert aus beizulegendem
Zeitwert des Leasinggegenstandes und dem Barwert der
Mindestleasingzahlungen anzusetzen.
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Der Steuereffekt aller temporären Differenzen zwischen
Steuerbilanz und dem Buchwert von Vermögenswerten und
Schulden wird angesetzt, im Gegensatz zu Differenzen
aufgrund des erstmaligen Ansatzes.
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Bei der Ausgabe eines Instruments mit sowohl Fremd- als auch
Eigenkapitalbestandteilen (wie etwa eine Wandelanleihe)
werden die Fremd- und die Eigenkapitalbestandteile getrennt
bilanziert.
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