Stellungnahme des RIC zur Agenda-Entscheidung von IFRIC über Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten

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24.04.2006

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich gegenüber dem IFRIC zur Entscheidung über die Nichtaufnahme der Thematik "Wertminderung eines Eigenkapitalinstruments" in das Arbeitsprogramm von IFRIC geäußert.

IFRIC begründete seine Entscheidung vom Juni 2005 damit, dass sich IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bei der Untersuchung eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments auf Vorliegen einer Wertminderung auf den Vergleich des gegenwärtigen beizulegenden Zeitwerts mit den ursprünglichen Anschaffungskosten des Instruments bezieht und keine vorherigen Wertminderungen berücksichtigt. Außerdem sei nach Ansicht von IFRIC bei der Untersuchung der Frage der voraussichtlichen Dauer der Wertminderung die Periode zu betrachten, in welcher der Wert des Eigenkapitalinstruments unter seinen ursprünglichen Anschaffungskosten liegt. Das RIC ist der Ansicht, dass die Sichtweise von IFRIC zur Vornahme von Wertminderungen bei Eigenkapitalinstrumenten führt, welche nicht im Sinne von IAS 39 seien. Diese Frage ist vor allem in Zeiten sinkender Aktienkurse von Bedeutung, weshalb sich IFRIC dieser Problematik vor einem Kursrückgang am Aktienmarkt annehmen sollte. Schließlich ergäbe sich im Zuge einer Neubetrachtung dieses Sachverhalts die Möglichkeit zur Klärung der Frage, ob es wirklich der Absicht des IASB entsprach, bei diesem Sachverhalt eine im Vergleich zu US-GAAP unterschiedliche Vorgehensweise vorzuschreiben. Bitte klicken Sie hier zum Download der RIC-Stellungnahme (in englischer Sprache, 25 KB).

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