IFRIC
begründete seine Entscheidung vom Juni 2005 damit, dass sich
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bei der Untersuchung eines gehaltenen
Eigenkapitalinstruments auf Vorliegen einer Wertminderung auf den Vergleich
des gegenwärtigen beizulegenden Zeitwerts mit den ursprünglichen
Anschaffungskosten des Instruments bezieht und keine vorherigen
Wertminderungen berücksichtigt. Außerdem sei nach Ansicht von IFRIC bei der
Untersuchung der Frage der voraussichtlichen Dauer der Wertminderung die
Periode zu betrachten, in welcher der Wert des Eigenkapitalinstruments unter
seinen ursprünglichen Anschaffungskosten liegt. Das RIC ist der Ansicht,
dass die Sichtweise von IFRIC zur Vornahme von Wertminderungen bei
Eigenkapitalinstrumenten führt, welche nicht im Sinne von IAS 39 seien.
Diese Frage ist vor allem in Zeiten sinkender Aktienkurse von Bedeutung,
weshalb sich IFRIC dieser Problematik vor einem Kursrückgang am Aktienmarkt
annehmen sollte. Schließlich ergäbe sich im Zuge einer Neubetrachtung dieses
Sachverhalts die Möglichkeit zur Klärung der Frage, ob es wirklich der
Absicht des IASB entsprach, bei diesem Sachverhalt eine im Vergleich zu
US-GAAP unterschiedliche Vorgehensweise vorzuschreiben. Bitte klicken Sie
hier zum Download der RIC-Stellungnahme (in englischer Sprache, 25 KB).