Die neue
Richtlinie ändert die 4. und 7. Unternehmensrechts-Richtlinien
("Bilanzierungs-Richtlinien" 78/660/EWG und 83/349/EWG) und außerdem
die Bilanzierungs-Richtlinen für Banken (86/635/EWG) und
Versicherungsunternehmen (91/674/EWG). Die Richtlinie begründet eine
gemeinsame Verantwortung von Mitgliedern des Vorstands für die
Abschlüsse bzw. Jahresabschlüsse, erweitert die Transparenz im
Hinblick auf Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen bzw.
Personen und in Bezug auf außerbilanzielle Vereinbarungen und führt
für börsennotierte Unternehmen eine verpflichtende Stellungnahme zur
Corporate Governance ein. Darüber hinaus wurden die Größenkriterien
zur Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen von besonderen
Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften angehoben. Die neue
Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der
EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben im Anschluss zwei
Jahre Zeit, um die Vorgaben der neuen Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen. Klicken Sie
hier
für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (in englischer Sprache, 66 KB).