EU ändert 4. und 7. Richtlinie

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20.08.2006

Am 16. August 2006 veröffentlichte die Europäische Union im Amtsblatt der EU die neue Richtlinie 2006/46/EG zum Jahres- und Konzernabschluss bestimmter Unternehmen, wie etwa Banken, Versicherungsunternehmen und anderen Finanzinstitutionen.

Die neue Richtlinie ändert die 4. und 7. Unternehmensrechts-Richtlinien ("Bilanzierungs-Richtlinien" 78/660/EWG und 83/349/EWG) und außerdem die Bilanzierungs-Richtlinen für Banken (86/635/EWG) und Versicherungsunternehmen (91/674/EWG). Die Richtlinie begründet eine gemeinsame Verantwortung von Mitgliedern des Vorstands für die Abschlüsse bzw. Jahresabschlüsse, erweitert die Transparenz im Hinblick auf Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen bzw. Personen und in Bezug auf außerbilanzielle Vereinbarungen und führt für börsennotierte Unternehmen eine verpflichtende Stellungnahme zur Corporate Governance ein. Darüber hinaus wurden die Größenkriterien zur Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen von besonderen Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften angehoben. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben im Anschluss zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben der neuen Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Klicken Sie hier für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (in englischer Sprache, 66 KB).

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