Aufruf zu Bewerbungen um Mitgliedschaft bei SARG
09.08.2006
Per Entscheidung vom 14. Juli 2006 (46 KB) hat die Europäische Kommission die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) eingesetzt.
| ausgewiesene Fachkompetenz und fachliche Erfahrungen, auch auf europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der Rechnungslegung und insbesondere auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung; |
| Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Adressaten und Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten); und |
| die Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der geografischen Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der Größe der betreffenden Unternehmen. |
Die ausgewählten Gruppenmitglieder werden ad personam ernannt und sind verpflichtet, die Kommission unabhängig von allen äußeren Einflüssen zu beraten. Die Mitglieder dürfen sich weder vor ihrer Berufung in die Gruppe noch während ihrer Amtszeit an der Arbeit von EFRAG beteiligen. Die Mitglieder werden für eine dreijährige, erneuerbare Amtszeit ernannt. Bewerbungsschluss ist der 29. September 2006.
| Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben eine neue englischsprachige SARG-Seite eingestellt. |