Umsetzung des CESR-Standards zur Finanzberichterstattung

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08.08.2006

Im März 2003 veröffentlichte der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) seinen Standard Nr.

1 Financial Information (Finanzberichterstattung) (in englischer Sprache, 151 KB). Der CESR-Standard 1 zielt auf die Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen Ansatzes bei der Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) innerhalb der EU ab. Er legt 21 Grundsätze auf höchster Ebene dar, die Durchsetzung definieren und die Grundsätze beschreiben, die EU-Mitgliedsstaaten bei der Durchsetzung der IFRS anwenden sollten, einschließlich des Aufbaus ihrer Durchsetzungsbehörden, der Auswahl der zu Durchsetzungszwecken zu überprüfenden Finanzberichterstattung, der den Durchsetzungsstellen zur Verfügung stehenden Maßnahmen (einschließlich im Besonderen die Aufforderung zur öffentlichen Korrektur), die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Berichterstattung seitens der Enforcement-Behörden. Das Rezensionsgremium von CESR hat nun seine erste Überprüfung der Umsetzung von CESR-Standard 1 innerhalb der CESR-Rechtskreise abgeschlossen und veröffentlicht (in englischer Sprache, 2.630 KB). Das Gremium kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Norwegen, Portugal und das Vereinigte Königreich haben den CESR-Standard Nr. 1 vollständig umgesetzt;

eine partielle, jedoch grundlegende Umsetzung fand in Zypern, Irland, Malta, Spanien und Finnland statt;

es kam in der Tschechischen Republik, Estland, Deutschland, Luxemburg, Polen, Slowenien und der Slowakei zu einer partiellen Umsetzung, wobei jedoch eine bedeutende Mehrheit der Grundsätze nicht vollständig umgesetzt wurde;

der Standard Nr. 1 wurde nicht umgesetzt in Ungarn, den Niederlanden, Lettland, Schweden und Österreich;

Litauen und Island haben keine Antwort auf die CESR-Anfrage übermittelt.

Das Rezensionsgremium identifizierte eine bestimmte Anzahl an besonderen Problemen bei Umsetzung, die im Bericht aufgezählt werden.

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