Umsetzung des CESR-Standards zur Finanzberichterstattung
08.08.2006
Im März 2003 veröffentlichte der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) seinen Standard Nr.
| Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Norwegen, Portugal und das Vereinigte Königreich haben den CESR-Standard Nr. 1 vollständig umgesetzt; |
| eine partielle, jedoch grundlegende Umsetzung fand in Zypern, Irland, Malta, Spanien und Finnland statt; |
| es kam in der Tschechischen Republik, Estland, Deutschland, Luxemburg, Polen, Slowenien und der Slowakei zu einer partiellen Umsetzung, wobei jedoch eine bedeutende Mehrheit der Grundsätze nicht vollständig umgesetzt wurde; |
| der Standard Nr. 1 wurde nicht umgesetzt in Ungarn, den Niederlanden, Lettland, Schweden und Österreich; |
| Litauen und Island haben keine Antwort auf die CESR-Anfrage übermittelt. |
Das Rezensionsgremium identifizierte eine bestimmte Anzahl an besonderen Problemen bei Umsetzung, die im Bericht aufgezählt werden.