Im Jahre 2002 berichtete GAO, dass die Anzahl der
Ankündigungen über rückwirkende Anpassungen aufgrund von
Rechnungslegungsbetrug und/oder Rechnungslegungsfehlern zwischen
Januar 1997 und Juni 2002 wesentlich angestiegen war. Dies führte zu
negativen Auswirkungen auf die Marktkapitalisierung (in Milliarden
Dollar Höhe) der rückwirkend anpassenden Unternehmen. Der
US-amerikanische Kongress forderte den GAO vor kurzem auf, die
Hauptbestandteile des Berichtes von 2002 auf den neuesten Stand zu
bringen. Der Bericht von 2006 erörtert (a) die Anzahl der, die
Gründe für und die anderen Entwicklungen bei rückwirkenden
Anpassungen sowie (b) die Auswirkungen der Ankündigungen von
rückwirkenden Anpassungen auf die Aktienkurse solcher Unternehmen
und auf das Vertrauen der Investoren in den US-amerikanischen
Kapitalmarkt. Des Weiteren erörtert der Bericht auch (c) die
Maßnahmen zur aufsichtsrechtlichen Durchsetzung hinsichtlich
Rechnungslegungs- und Prüfungssachverhalten. Zum Herunterladen der
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Ausgewählte Ergebnisse der GAO-Studie 2006 zu rückwirkenden
Anpassungen
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Die Anzahl jährlicher Mitteilungen über rückwirkende
Anpassungen stieg im allgemeinen, nämlich von 314 im
Jahre 2002 (3,7% aller an NYSE, NASDAQ und Amex
notierten Unternehmen) auf 523 im Jahre 2005 bis
einschließlich September (6,8% aller börsennotierten
Unternehmen). Dies stellt eine beinahe fünffache
Steigerung von 92 im Jahre 1997 auf 523 im Jahre
2005 dar.
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Von Juli 2002 bis September 2005 gaben insgesamt
1.121 börsennotierte Unternehmen 1.390 Mitteilungen
über rückwirkende Anpassungen heraus.
Branchenbeobachter stellten fest, dass die
vermehrten Anpassungen ein zu erwartendes
Nebenprodukt der Tatsache darstellen, dass von
Seiten der Unternehmensführung, der
Prüfungsausschüsse und der externen Wirtschaftprüfer
und Aufsichtsbehörden mehr Wert auf die Qualität der
Rechnungslegung gelegt wird.
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Kosten- oder aufwendungsbedingte Gründe
(einschließlich Leasing- und
Steuerbilanzierungssachverhalte) machten 35% der
rückwirkenden Anpassungen aus, in Sachen Häufigkeit
von Ertragserfassungssachverhalten gefolgt.
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Die meisten rückwirkenden Anpassungen (58%) wurden
von internen Stellen wie etwa der
Unternehmensführung oder der internen Revision
veranlasst.
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In Folge der gestiegenen rückwirkenden Anpassungen
vereinheitlichte die SEC ihre
Berichterstattungspflichten, indem sie von
Unternehmen die Einreichung eines speziellen
Berichts im Rahmen der Formblätter 8-K verlangt,
wenn man sich auf die vorhergehend berichteten
Zahlen nicht mehr länger verlassen kann. Dennoch
machten 17% der von der GAO als rückwirkend
anpassend identifizierte Unternehmen nicht den
Eindruck, dass diese die richtigen Berichte
einreichten, als sie ihre Absicht zur rückwirkenden
Anpassung bekannt gaben. Diese Unternehmen gaben
weiterhin ihre Absichten zur rückwirkenden Anpassung
ihrer vorherigen Jahresabschlüsse in einer Vielzahl
von anderen Formaten bekannt.
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Die Marktkapitalisierung der Unternehmen, die
zwischen Juli 2002 und September 2005 rückwirkende
Anpassungen bekannt gaben, verringerte sich in den
Tagen rund um die erstmalige Bekanntgabe bereinigt
um Markteinflüsse um 63 Milliarden US-Dollar
(unbereinigt 43 Milliarden US-Dollar). Dies stellte
0,4% der Marktkapitalisierung der größten Börsen
dar, die sich auf 17 Billionen US-Dollar im Jahre
2005 belief.
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