Neue Studie des US-amerikanischen Rechnungshofes zur rückwirkenden Anpassung von Jahresabschlüssen

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07.08.2006

Der US-amerikanische Rechnungshof (United States General Accountability Office, GAO) hat seine in 2002 durchgeführte Studie zur rückwirkenden Anpassung von Jahresabschlüssen in den USA aktualisiert.

Im Jahre 2002 berichtete GAO, dass die Anzahl der Ankündigungen über rückwirkende Anpassungen aufgrund von Rechnungslegungsbetrug und/oder Rechnungslegungsfehlern zwischen Januar 1997 und Juni 2002 wesentlich angestiegen war. Dies führte zu negativen Auswirkungen auf die Marktkapitalisierung (in Milliarden Dollar Höhe) der rückwirkend anpassenden Unternehmen. Der US-amerikanische Kongress forderte den GAO vor kurzem auf, die Hauptbestandteile des Berichtes von 2002 auf den neuesten Stand zu bringen. Der Bericht von 2006 erörtert (a) die Anzahl der, die Gründe für und die anderen Entwicklungen bei rückwirkenden Anpassungen sowie (b) die Auswirkungen der Ankündigungen von rückwirkenden Anpassungen auf die Aktienkurse solcher Unternehmen und auf das Vertrauen der Investoren in den US-amerikanischen Kapitalmarkt. Des Weiteren erörtert der Bericht auch (c) die Maßnahmen zur aufsichtsrechtlichen Durchsetzung hinsichtlich Rechnungslegungs- und Prüfungssachverhalten. Zum Herunterladen der englischsprachigen Dokumente klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

GAO-Studie von 2006 zur rückwirkenden Anpassung (GAO 2006 Restatement Study, 1.838 KB);

GAO-Papier von 2006 mit den wichtigsten Punkten (GAO 2006 Highlights Sheet, 64 KB);

GAO-Studie von 2002 zur rückwirkenden Anpassung (GAO 2002 Restatement Study, 5.270 KB);

GAO-Studie von 2002 zur rückwirkenden Anpassung (Zip-Datei zum schnelleren Herunterladen, 3.008 KB)

Ausgewählte Ergebnisse der GAO-Studie 2006 zu rückwirkenden Anpassungen

Die Anzahl jährlicher Mitteilungen über rückwirkende Anpassungen stieg im allgemeinen, nämlich von 314 im Jahre 2002 (3,7% aller an NYSE, NASDAQ und Amex notierten Unternehmen) auf 523 im Jahre 2005 bis einschließlich September (6,8% aller börsennotierten Unternehmen). Dies stellt eine beinahe fünffache Steigerung von 92 im Jahre 1997 auf 523 im Jahre 2005 dar.

Von Juli 2002 bis September 2005 gaben insgesamt 1.121 börsennotierte Unternehmen 1.390 Mitteilungen über rückwirkende Anpassungen heraus. Branchenbeobachter stellten fest, dass die vermehrten Anpassungen ein zu erwartendes Nebenprodukt der Tatsache darstellen, dass von Seiten der Unternehmensführung, der Prüfungsausschüsse und der externen Wirtschaftprüfer und Aufsichtsbehörden mehr Wert auf die Qualität der Rechnungslegung gelegt wird.

Kosten- oder aufwendungsbedingte Gründe (einschließlich Leasing- und Steuerbilanzierungssachverhalte) machten 35% der rückwirkenden Anpassungen aus, in Sachen Häufigkeit von Ertragserfassungssachverhalten gefolgt.

Die meisten rückwirkenden Anpassungen (58%) wurden von internen Stellen wie etwa der Unternehmensführung oder der internen Revision veranlasst.

In Folge der gestiegenen rückwirkenden Anpassungen vereinheitlichte die SEC ihre Berichterstattungspflichten, indem sie von Unternehmen die Einreichung eines speziellen Berichts im Rahmen der Formblätter 8-K verlangt, wenn man sich auf die vorhergehend berichteten Zahlen nicht mehr länger verlassen kann. Dennoch machten 17% der von der GAO als rückwirkend anpassend identifizierte Unternehmen nicht den Eindruck, dass diese die richtigen Berichte einreichten, als sie ihre Absicht zur rückwirkenden Anpassung bekannt gaben. Diese Unternehmen gaben weiterhin ihre Absichten zur rückwirkenden Anpassung ihrer vorherigen Jahresabschlüsse in einer Vielzahl von anderen Formaten bekannt.

Die Marktkapitalisierung der Unternehmen, die zwischen Juli 2002 und September 2005 rückwirkende Anpassungen bekannt gaben, verringerte sich in den Tagen rund um die erstmalige Bekanntgabe bereinigt um Markteinflüsse um 63 Milliarden US-Dollar (unbereinigt 43 Milliarden US-Dollar). Dies stellte 0,4% der Marktkapitalisierung der größten Börsen dar, die sich auf 17 Billionen US-Dollar im Jahre 2005 belief.

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