Überarbeitete Definition von "Netzwerk-Prüfungsgesellschaft" in den IFAC-Ethikgrundsätzen

  • newsDefault Image

01.08.2006

Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat seine Ethikgrundsätze für professionelle Wirtschaftsprüfer durch die Aktualisierung der Definition einer Netzwerk-Prüfungsgesellschaft (Network Firm) überarbeitet.

Netzwerk-Prüfungsgesellschaften müssen unabhängig gegenüber dem Prüfungsmandanten einer anderen Prüfungsgesellschaft innerhalb des Netzwerkes sein. Gemäß der überarbeiteten Definition handelt es sich bei einer Netzwerk-Prüfungsgesellschaft um eine Gesellschaft oder andere Rechtsform als Teil eines Netzwerkes. Eine Prüfungsgesellschaft kann ein Einzelunternehmer, eine Partnergesellschaft oder eine Aktiengesellschaft professioneller Wirtschaftsprüfer oder ein Unternehmen darstellen, das solche Personen bzw. Unternehmen beherrscht oder von solchen beherrscht wird. Ein Netzwerk stellt eine größere Struktur dar:

die auf eine Zusammenarbeit ausgerichtet ist; und

die eindeutig auf die Gewinnerzielung, auf das gemeinsame Tragen der Kosten oder auf gemeinsamen Anteilsbesitz, Beherrschung oder auf Geschäftsführung, gemeinsame Regeln und Vorgehensweisen bei den Qualitätskontrollen, gemeinsame Geschäftsstrategien, die Verwendung eines gemeinsamen Markennamens oder auf die gemeinsame Verwendung eines wesentlichen Teils der Prüfungsressourcen ausgerichtet ist.

Die überarbeitete Definition tritt für am oder nach dem 31. Dezember 2008 datierte Prüfungsberichte in Kraft. Für die englischsprachige IFAC-Pressemitteilung klicken Sie bitte hier. Die Mitteilung beinhaltet auch einen Link zum Herunterladen der Überarbeitungen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.