August

Nicht auf die IFRIC-Agenda aufgenommene Sachverhalte

11.08.2006

Ab heute bieten wir Ihnen eine umfassende, nach einzelnen IFRS gegliederte sowie deutschsprachige Aufstellung der Sachverhalte, die im Rahmen des IFRIC-"Due Process" nicht auf die Tagesordnung von IFRIC aufgenommen wurden, einschließlich der von IFRIC gegebenen Begründung.

Der Agendaausschuss von IFRIC erörtert potenzielle Agendaprojekte und spricht Empfehlungen an IFRIC aus. Die übliche Verfahrensweise ist wie folgt:

Der Agendaausschuss empfiehlt, einen Sachverhalt nicht auf die Tagesordnung von IFRIC aufzunehmen und empfiehlt den Wortlaut der öffentlichen Erklärung dieser Entscheidung durch IFRIC.

Die Empfehlungen des Agendaausschusses werden von IFRIC diskutiert. Stimmt IFRIC den Empfehlungen zu, wird die vorgeschlagene Erklärung im IFRIC Update veröffentlicht. In diesem Newsletter werden Parteien, die mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, zur Kommentierung via Email gebeten.

Auf einem nachfolgenden Treffen beschließt IFRIC, den Sachverhalt nicht auf die Agenda aufzunehmen, ebenso wie endgültige Formulierung der Erklärung. Die endgültige IFRIC-Entscheidung, sowie deren Erklärung werden im IFRIC Update veröffentlicht.

Die Aufstellung wird laufend aktualisiert. Um zu der Aufstellung zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Erleichterungen von "Abschnitt 404" für kleine Unternehmen und für ausländische, nicht-börsennotierte Emittenten

10.08.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities an Exchange Commission - SEC) gewährt kleineren börsennotierten Unternehmen und zahlreichen ausländischen, nicht-börsennotierten Emittenten (Foreign Private Issuers - FPI) weitere Erleichterungen von der Befolgung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Act von 2002. Gegenstand sind zwei Aspekte von Abschnitt 404: .

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities an Exchange Commission - SEC) gewährt kleineren börsennotierten Unternehmen und zahlreichen ausländischen, nicht-börsennotierten Emittenten (Foreign Private Issuers - FPI) weitere Erleichterungen von der Befolgung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Act von 2002. Gegenstand sind zwei Aspekte von Abschnitt 404:

Abschnitt 404(a), der einen Bericht des Managements zur Beurteilung der Wirksamkeit der internen Rechnungslegungskontrollen des Unternehmens verlangt;

Abschnitt 404(b), der ein Testat des Wirtschaftsprüfers zu den internen Kontrollen verlangt.

Die SEC würde auf drei Gebieten Erleichterungen anbieten:

Erleichterung von der Einhaltung der Fristen für kleinere Unternehmen (ohne verkürzte Abgabefristen) gemäß Abschnitt 404. Die SEC schlägt vor:

Verlängerung der Frist, innerhalb der Unternehmen ohne verkürzte Abgabefristen zum ersten Mal den Management-Bericht gemäß Abschnitt 404(a) zur Verfügung stellen müssen, von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15. Juli 2007 enden, auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2007 enden; und

Verlängerung der Frist, innerhalb der Unternehmen ohne verkürzte Abgabefristen zum ersten Mal das Testat des Wirtschaftsprüfers bezüglich des ersten Jahresgeschäftsberichts gemäß Abschnitt 404(b) zur Verfügung stellen müssen, auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden.

Von diesen Verlängerungen würden 44% der inländischen Unternehmen und 38% der ausländischen, nicht börsennotierten Emittenten profitieren, die ihre Abschlüsse bei der SEC einreichen.

Erleichterung von der Einhaltung der Fristen für bestimmte ausländische, nicht börsennotierte Emittenten gemäß Abschnitt 404(b). Die SEC hat endgültige Regelungen verabschiedet, die ausländischen, nicht börsennotierten Emittenten mit verkürzten Abgabefristen gestatteten, die jedoch keine großen, sich registrierende Unternehmen darstellen und die ihre Jahresgeschäftsberichte auf Basis der Formblätter 20-F oder 40-F einreichen, das Testat des Wirtschaftsprüfers gemäß Abschnitt 404(b) bis auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 15. Juli 2007 enden. Diese Unternehmen werden dazu verpflichtet, den Management-Bericht gemäß Abschnitt 404(a) in ihre Jahresgeschäftsberichte des ersten Geschäftsjahres zu integrieren, das am oder nach dem 15. Juli 2006 endet. Diese Verlängerung würde auf ungefähr 23% der ausländischen, nicht börsennotierten Emittenten anzuwenden sein (zusätzlich zu den vorher erwähnten 38%).

Erleichterte Übergangsvorschriften für neu an der Börse notierte Unternehmen. Die SEC schlägt vor, dass ein neu an der Börse notiertes Unternehmen, einschließlich eines ausländischen, bisher nicht börsennotierten Emittentens, der die erstmalige Notierung an einer US-amerikanischen Börse anstrebt, weder zur Bereitstellung eines Berichts über die Management-Beurteilung gemäß Abschnitt 404(a) noch eines mit Testat eines Wirtschaftsprüfers versehenen Berichts gemäß Abschnitt 404(b) verpflichtet wäre, wenn es nicht vorhergehend einen Jahresgeschäftsbericht bei der SEC eingereicht hatte.

Bitte beachten Sie, dass keine Erleichterungen für ausländische, nicht börsennotierte Emittenten gewährt werden, bei denen es sich um große Unternehmen mit verkürzten Abgabefristen handelt. Solche Unternehmen müssen nach wie vor sowohl die Vorschriften von Abschnitt 404(a) als von Abschnitt 404(b) für ihre Jahresgeschäftsberichte in Geschäftsjahren befolgen, die am oder nach dem 15. Juli 2006 enden. Klicken Sie hier für die englischsprachige SEC-Pressemitteilung. Dort sind Links enthalten, die auf die Volltext-Versionen der SEC-Regelungen verweisen.

Interview zu den neuen IFRS-basierten chinesischen Standards

09.08.2006

Wir haben ein Interview mit Stephen Taylor, dem Leiter des Deloitte IFRS Centre of Excellence des asiatisch-pazifischen Raums, zu den chinesischen Rechnungslegungsstandards für Geschäftsunternehmen eingestellt.

Diese Rechnungslegungsstandards basieren auf den IFRS. Das Interview mit dem Titel Thinking Globally, Setting Standards Locally (Globales Denken, lokales Standardsetting - in englischer Sprache, 563 KB) war in der Ausgabe 3/2006 der Zeitschrift Australian CPA Networkenthalten, die von der Niederlassung der australischen Wirtschaftsprüfer in Hong Kong herausgegeben wird. Stephen Taylor hebt einige der Unterschiede zwischen den neuen chinesischen Standards und den IFRS hervor und nimmt zu ihrer Wirkungskraft und zu den weitergehenden Auswirkungen Stellung. Zahlreiche der Interview-Fragen beziehen sich auf Konvergenz. Im Folgenden eine davon:

 

Frage:Warum haben wir nicht einen Satz von IFRS-Standards, mit Ausnahmen für bestimmte Umstände in jedem Land?

Antwort von Stephen Taylor: Idealerweise sollte das so sein, aber das Problem liegt hauptsächlich in der fehlenden Souveränität begründet. In China stellen die Standards Gesetze dar. Würden Sie daher einem Gremium mit Leuten in London erlauben, Gesetze zu diktieren? Weder Hong Kong wird dies tun, noch die Europäische Union. Sogar in der Europäischen Union muss dann, wenn der IASB einen IFRS-Standard herausgegeben hat, dieser von der Europäischen Union "endorsed" werden, um ihn in Europa anzuwenden. Dies liegt daran, dass es sich um einen Gesetzessachverhalt handelt. Wir werden dafür im Fall China wahrscheinlich öfters eine Pflicht zur Überleitung erleben. In anderen Worten: Es wird in Ordnung sein, diesen chinesischen Standard anzuwenden, leitet aber bitte dennoch über und zeigt uns die möglichen Auswirkungen dieser geringfügigen Unterschiede.

Weltweite Trends bei Risikokapital - Deloitte-Studie

09.08.2006

Deloitte hat eine englischsprachige Globale Risikokapitalstudie 2006 veröffentlicht (1.389 KB).

Die Studie wurde gemeinsam mit Risikokapitalvereinigungen aus Nord- und Südamerika, dem asiatisch-pazifischen Raum, sowie Europa, dem mittleren Osten und Afrika durchgeführt.

Mehr als die Hälfte der Antwortenden stammen von außerhalb der Vereinigten Staaten, was durchaus auf die wachsende Anzahl weltweiter Risikokapitalgesellschaften schließen lässt.

Mehr als die Hälfte der Antwortenden - 52% der aus den Vereinigten Staaten und 58% der von außerhalb der Vereinigten Staaten - sind auf weltweite Expansion im kommenden Jahr eingestellt.

Risikokapitalgesellschaften sehen strategische Allianzen und internationale Wechselbeziehungen in zunehmendem Maße als den besten Weg im Rahmen der Globalisierung an. 75% der nicht-US-amerikanischen und 71% der US-amerikanischen Antwortenden sahen dies als den Schlüssel zum Erfolg an.

Die Untersuchung basiert auf 505 Antworten von Teilhabern von Risikokapitalunternehmen mit verwalteten Vermögenswerten von weniger als 100 Millionen US-Dollar bis zu mehr als 1 Milliarde US-Dollar. Von den insgesamt 505 Antwortenden stammten 279 aus Nord- und Südamerika, 140 aus Europa, dem mittleren Osten und Afrika sowie 86 aus dem asiatisch-pazifischen Raum.

Aufruf zu Bewerbungen um Mitgliedschaft bei SARG

09.08.2006

Per Entscheidung vom 14. Juli 2006 (46 KB) hat die Europäische Kommission die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) eingesetzt.

Aufgabe von SARG ist die Beratung der Kommission beim Endorsementprozess der IFRS sowie der IFRIC-Interpretationen. SARG wird "die Objektivität und Ausgewogenheit der Stellungnahmen der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sicherzustellen". Die Prüfgruppe wird aus höchstens sieben von der Kommission bestellten Mitgliedern bestehen. Die Kommission hat gerade einen Aufruf zu Bewerbungen um die Mitgliedschaft bei SARG (23 KB) veröffentlicht. Die Kommission beabsichtigt, folgende Kriterien bei der Beurteilung der Bewerbungen heranzuziehen:

ausgewiesene Fachkompetenz und fachliche Erfahrungen, auch auf europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der Rechnungslegung und insbesondere auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung;

Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Adressaten und Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten); und

die Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der geografischen Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der Größe der betreffenden Unternehmen.

Die ausgewählten Gruppenmitglieder werden ad personam ernannt und sind verpflichtet, die Kommission unabhängig von allen äußeren Einflüssen zu beraten. Die Mitglieder dürfen sich weder vor ihrer Berufung in die Gruppe noch während ihrer Amtszeit an der Arbeit von EFRAG beteiligen. Die Mitglieder werden für eine dreijährige, erneuerbare Amtszeit ernannt. Bewerbungsschluss ist der 29. September 2006.

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben eine neue englischsprachige SARG-Seite eingestellt.

Juli-Ausgabe von Accounting Roundup

09.08.2006

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Juli 2006 eingestellt (458 KB), der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird.

Diese 30-seitige Ausgabe beschäftigt sich mit:

Entwicklungen beim FASB

Endgültige Interpretation zur Bilanzierung von Unsicherheit bei Ertragsteuern.

Endgültige Äußerung des Stabes (FSP) zur Bilanzierung einer Änderung der aus einer fremdfinanzierten Leasingtransaktion resultierenden Ertragsteuer-Cashflows.

Vorläufige Ansichten des FASB zum gemeinsamen Projekt zum Rahmenkonzept mit dem IASB.

Vorgeschlagene endgültige Äußerung des Stabes zu fachlichen Korrekturen an SFAS 123(R).

Änderungen am "Grünbuch": Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen.

Projekt zu Leasingverhältnissen auf Agenda des FASB genommen.

Entwicklungen beim GASB

Neue "Fragen und Antworten" (Q&A) zu Qualifizierendem OPEB-Planvermögen und treuhänderischen Verantwortlichkeiten.

Entwicklungen beim AICPA

AICPA-Entwurf zur SSAE-Hierarchie für Wirtschaftprüfer von Nicht-Emittenten.

AICPA-Omnibusentwurf 2006 für Wirtschaftsprüfer von Nicht-Emittenten.

AICPA-Entwurf zu Qualitätskontrollstandards für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Praktischer Hinweis (Practice Aid) zur Prüfung alternativer Beteiligungen.

Entwicklungen bei der SEC

SEC übernimmt Änderungen an den Berichterstattungspflichten zur Führungskräftevergütung.

Konzeptionspapier zu den Verbesserungen zu Abschnitt 404.

Wichtigste Punkte der gemeinsamen Sitzung von AICPA/SEC-Aufsichtskomitee und SEC-Stab vom 20. Juni 2006.

SEC-Interpretationspapier zur Verwendung von Kundenprovisionen für Makler- und Recherchedienstleistungen.

Entwicklungen beim PCAOB

PCAOB-Praxiswarnhinweis zur Gewährung von Aktienoptionen.

Internationale Entwicklungen

IFRIC-Interpretation zu Zwischenberichterstattung und Wertminderung.

Keine verpflichtende Anwendung von neuen IFRS vor 2009.

Andere Entwicklungen

Bitte um Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an den Rechnungslegungsstandards des "Gelbbuchs".

COSO-Leitlinien zu den internen Rechnungslegungskontrollen für kleine börsennotierte Unternehmen.

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

Jährliche FASAC-Befragung zum Thema Konvergenz

09.08.2006

Der US-amerikanische Standardbeirat (US Financial Accounting Standards Advisory Council, FASAC) befindet sich inmitten seiner jährlichen Befragung zu den Ansichten der Mitglieder von FASB und FASAC (in englischer Sprache, 160 KB) zu Sachverhalten, denen sich der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) gegenübersieht.

Die Befragung 2006 konzentriert sich auf vier Gebiete - dringliche Themen des FASB, künftige Sachverhalte, Anstrengungen im Bildungsbereich und internationale Konvergenz. In Bezug auf Konvergenz enthält der Fragebogen drei Fragen:

Im Februar dieses Jahres veröffentlichten der FASB und der IASB eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU), die das gemeinsame Ziel beider Boards zur Entwicklung von hochqualitativen, gemeinsamen Rechnungslegungsstandards zur Anwendung auf den weltweiten Kapitalmärkten bekräftigt. Sowohl der FASB als auch der IASB sind der Ansicht, dass ein gemeinsamer Satz hochqualitativer Rechnungslegungsstandards die Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und die Wirksamkeit von Jahresabschlüssen verbessert, um so die weltweiten Kapitalmärkte in die Lage zu versetzen, effizienter zu funktionieren. Unterstützen Sie die Absicht zu internationaler Konvergenz bei Rechnungslegungsstandards? Warum oder warum nicht?

Angenommen, der FASB und der IASB erreichen das Ziel zur Angleichung von Standards zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt. Was wäre die Rolle des FASB in einer Welt von angeglichenen Rechnungslegungsstandards?

Nehmen Sie folgendes an: Der FASB identifiziert ein Gebiet der Finanzberichterstattung, in dem eine grundlegende Verbesserung notwendig ist. Der FASB schätzt, dass er einen nicht angeglichenen endgültigen Standard in vier Jahren herausbringen kann, der zu einer wesentlichen Verbesserung der US-Finanzberichterstattung führen würde. Ein international angeglichener Standard würde sieben Jahre bis zur Fertigstellung benötigen. Wie viel Gewicht sollte der FASB einer zeitnahe Verbesserung von US-Standards gegenüber internationaler Konvergenz bei der Festlegung der Prioritäten seiner Standardsettingaktivitäten beilegen? Kann der Verzicht auf oder die Verzögerung von Konvergenz jemals angemessen sein, wenn im Inland ein dringlicher Bedarf existiert?

Umsetzung des CESR-Standards zur Finanzberichterstattung

08.08.2006

Im März 2003 veröffentlichte der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) seinen Standard Nr.

1 Financial Information (Finanzberichterstattung) (in englischer Sprache, 151 KB). Der CESR-Standard 1 zielt auf die Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen Ansatzes bei der Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) innerhalb der EU ab. Er legt 21 Grundsätze auf höchster Ebene dar, die Durchsetzung definieren und die Grundsätze beschreiben, die EU-Mitgliedsstaaten bei der Durchsetzung der IFRS anwenden sollten, einschließlich des Aufbaus ihrer Durchsetzungsbehörden, der Auswahl der zu Durchsetzungszwecken zu überprüfenden Finanzberichterstattung, der den Durchsetzungsstellen zur Verfügung stehenden Maßnahmen (einschließlich im Besonderen die Aufforderung zur öffentlichen Korrektur), die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Berichterstattung seitens der Enforcement-Behörden. Das Rezensionsgremium von CESR hat nun seine erste Überprüfung der Umsetzung von CESR-Standard 1 innerhalb der CESR-Rechtskreise abgeschlossen und veröffentlicht (in englischer Sprache, 2.630 KB). Das Gremium kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Norwegen, Portugal und das Vereinigte Königreich haben den CESR-Standard Nr. 1 vollständig umgesetzt;

eine partielle, jedoch grundlegende Umsetzung fand in Zypern, Irland, Malta, Spanien und Finnland statt;

es kam in der Tschechischen Republik, Estland, Deutschland, Luxemburg, Polen, Slowenien und der Slowakei zu einer partiellen Umsetzung, wobei jedoch eine bedeutende Mehrheit der Grundsätze nicht vollständig umgesetzt wurde;

der Standard Nr. 1 wurde nicht umgesetzt in Ungarn, den Niederlanden, Lettland, Schweden und Österreich;

Litauen und Island haben keine Antwort auf die CESR-Anfrage übermittelt.

Das Rezensionsgremium identifizierte eine bestimmte Anzahl an besonderen Problemen bei Umsetzung, die im Bericht aufgezählt werden.

Neue Studie des US-amerikanischen Rechnungshofes zur rückwirkenden Anpassung von Jahresabschlüssen

07.08.2006

Der US-amerikanische Rechnungshof (United States General Accountability Office, GAO) hat seine in 2002 durchgeführte Studie zur rückwirkenden Anpassung von Jahresabschlüssen in den USA aktualisiert.

Im Jahre 2002 berichtete GAO, dass die Anzahl der Ankündigungen über rückwirkende Anpassungen aufgrund von Rechnungslegungsbetrug und/oder Rechnungslegungsfehlern zwischen Januar 1997 und Juni 2002 wesentlich angestiegen war. Dies führte zu negativen Auswirkungen auf die Marktkapitalisierung (in Milliarden Dollar Höhe) der rückwirkend anpassenden Unternehmen. Der US-amerikanische Kongress forderte den GAO vor kurzem auf, die Hauptbestandteile des Berichtes von 2002 auf den neuesten Stand zu bringen. Der Bericht von 2006 erörtert (a) die Anzahl der, die Gründe für und die anderen Entwicklungen bei rückwirkenden Anpassungen sowie (b) die Auswirkungen der Ankündigungen von rückwirkenden Anpassungen auf die Aktienkurse solcher Unternehmen und auf das Vertrauen der Investoren in den US-amerikanischen Kapitalmarkt. Des Weiteren erörtert der Bericht auch (c) die Maßnahmen zur aufsichtsrechtlichen Durchsetzung hinsichtlich Rechnungslegungs- und Prüfungssachverhalten. Zum Herunterladen der englischsprachigen Dokumente klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

GAO-Studie von 2006 zur rückwirkenden Anpassung (GAO 2006 Restatement Study, 1.838 KB);

GAO-Papier von 2006 mit den wichtigsten Punkten (GAO 2006 Highlights Sheet, 64 KB);

GAO-Studie von 2002 zur rückwirkenden Anpassung (GAO 2002 Restatement Study, 5.270 KB);

GAO-Studie von 2002 zur rückwirkenden Anpassung (Zip-Datei zum schnelleren Herunterladen, 3.008 KB)

Ausgewählte Ergebnisse der GAO-Studie 2006 zu rückwirkenden Anpassungen

Die Anzahl jährlicher Mitteilungen über rückwirkende Anpassungen stieg im allgemeinen, nämlich von 314 im Jahre 2002 (3,7% aller an NYSE, NASDAQ und Amex notierten Unternehmen) auf 523 im Jahre 2005 bis einschließlich September (6,8% aller börsennotierten Unternehmen). Dies stellt eine beinahe fünffache Steigerung von 92 im Jahre 1997 auf 523 im Jahre 2005 dar.

Von Juli 2002 bis September 2005 gaben insgesamt 1.121 börsennotierte Unternehmen 1.390 Mitteilungen über rückwirkende Anpassungen heraus. Branchenbeobachter stellten fest, dass die vermehrten Anpassungen ein zu erwartendes Nebenprodukt der Tatsache darstellen, dass von Seiten der Unternehmensführung, der Prüfungsausschüsse und der externen Wirtschaftprüfer und Aufsichtsbehörden mehr Wert auf die Qualität der Rechnungslegung gelegt wird.

Kosten- oder aufwendungsbedingte Gründe (einschließlich Leasing- und Steuerbilanzierungssachverhalte) machten 35% der rückwirkenden Anpassungen aus, in Sachen Häufigkeit von Ertragserfassungssachverhalten gefolgt.

Die meisten rückwirkenden Anpassungen (58%) wurden von internen Stellen wie etwa der Unternehmensführung oder der internen Revision veranlasst.

In Folge der gestiegenen rückwirkenden Anpassungen vereinheitlichte die SEC ihre Berichterstattungspflichten, indem sie von Unternehmen die Einreichung eines speziellen Berichts im Rahmen der Formblätter 8-K verlangt, wenn man sich auf die vorhergehend berichteten Zahlen nicht mehr länger verlassen kann. Dennoch machten 17% der von der GAO als rückwirkend anpassend identifizierte Unternehmen nicht den Eindruck, dass diese die richtigen Berichte einreichten, als sie ihre Absicht zur rückwirkenden Anpassung bekannt gaben. Diese Unternehmen gaben weiterhin ihre Absichten zur rückwirkenden Anpassung ihrer vorherigen Jahresabschlüsse in einer Vielzahl von anderen Formaten bekannt.

Die Marktkapitalisierung der Unternehmen, die zwischen Juli 2002 und September 2005 rückwirkende Anpassungen bekannt gaben, verringerte sich in den Tagen rund um die erstmalige Bekanntgabe bereinigt um Markteinflüsse um 63 Milliarden US-Dollar (unbereinigt 43 Milliarden US-Dollar). Dies stellte 0,4% der Marktkapitalisierung der größten Börsen dar, die sich auf 17 Billionen US-Dollar im Jahre 2005 belief.

Veränderung der Struktur von CESR; Neuer Vorsitzender von CESR-Fin

07.08.2006

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Änderungen an seiner Satzung (in englischer Sprache, 82 KB) vorgenommen.

Diese ermöglichen eine "Verschiebung seiner Prioritäten zugunsten von eher operativen Aufgaben, um eine wirksame Konvergenz im Hinblick auf die Aufsicht innerhalb der EU zu erwirken". Es gab u.a. folgende Änderungen:

einen einfacheren Entscheidungsfindungsprozess, einschließlich der Möglichkeit zu Abstimmungen;

einen Vermittlungsmechanismus zwischen den Mitgliedern, um raschere Ergebnisse zu erzielen;

das Einfügen eines Passus in die Satzung über ein Rezensionsgremium, welches eine stärkere gegenseitige Überprüfung der Art und Weise zulässt, in der das neue rechtliche Rahmenwerk von den Mitgliedern angewendet wird;

eine Verpflichtung zur Einhaltung von Datenschutzregeln beim Aufbau von Datenbanken;

größere Rechtssicherheit hinsichtlich Vertraulichkeit, um dem Sekretariat die volle Unterstützung seiner Mitglieder bei operativen Sachverhalten zu ermöglichen.

CESR hat auch den Aufgabenbereich von CESR-Fin (in englischer Sprache, 103 KB) aktualisiert. CESR-Fin ist das Gremium innerhalb von CESR, welches die operativen Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten bei der Durchsetzung der Einhaltung der IFRS koordiniert. Außerdem gab ihr Vorsitzender, John Tiner, Vorsitzender der britischen Wertpapieraufsichtsbehörde (United Kingdom Financial Services Authority - FSA) den Vorsitz von CESR-Fin ab. Neuer Vorsitzender ist Paul Koster, Mitglied des Vorstands der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Netherlands Authority for the Financial Markets). Klicken Sie hier für die englischsprachige CESR-Pressemitteilung (82 KB).

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.