Neues zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

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15.12.2006

Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 30. November 2006 in Bezug auf das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) zugestimmt.

Damit kann das TUG nach erfolgter Unterschrift des Bundespräsidenten planmäßig am 20. Januar 2007 in Kraft treten. Darüber hinaus fand am 13. Dezember 2006 eine öffentliche Diskussionsrunde zum E-DRS 21 Zwischenberichterstattung in Berlin statt. Dieser Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards erläutert und legt die gesetzlichen Vorschriften zur Zwischenberichterstattung aus.

Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der Dokumente:

Gesetzesbeschluss zum TUG (3,63 MB);

Präsentation zur öffentlichen Diskussion (93 KB); und

Protokoll zur öffentlichen Diskussion (25 KB).

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