SEC erleichtert Vorschriften zu SOX 404 und zur Aufhebung der Börsennotierung

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14.12.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) schlägt Vorschriften zur Vereinfachung der Befolgung der US-amerikanischen Wertpapiergesetze vor, ohne den Schutz der Investoren zu verringern.

Die Vorschriften beziehen sich (a) auf Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts von 2002 zur Beurteilung von internen Kontrollen und (b) auf die Aufhebung der Börsennotierung durch ausländische Emittenten.

Befolgung des Abschnitts 404 des Sarbanes-Oxley Acts von 2002

Die SEC hat Hinweise zur Befolgung der Vorschriften nach Abschnitt 404 mit der Bitte um Stellungnahme vorgeschlagen. Abschnitt 404 erfordert eine Beurteilung der Unternehmensleitung und einen Bericht bezüglich der internen Kontrollen sowie einen sich darauf beziehenden Prüfungsbericht hinsichtlich der Befolgung der internen Kontrollen. Die Aufsichtsbehörde übernahm im Jahr 2003 Anwendungsvorschriften zu Abschnitt 404 bezüglich der Beurteilung durch die Unternehmensleitung. Diese Vorschriften beinhalteten allerdings keine vorgeschriebene Methode oder Vorgehensweise, nach der die Unternehmensleitung diese Beurteilung durchführen sollte. Der auf dem Tisch liegende Vorschlag würde die Vorschriften von 2003 dahingehend ändern, dass der Unternehmensleitung erlaubt wird, ihre Beurteilung der internen Kontrollen auf die Gebiete zu richten, die das größte Risiko hinsichtlich einer verlässlichen Berichterstattung darstellen. Die Aufsichtsbehörde hat ferner Änderungen an der Verordnung S-X vorgeschlagen, um die Berichterstattungspflichten des Prüfers in Übereinstimmung mit Abschnitt 404(b) des Sarbanes-Oxley Acts zu bringen. Zu den Vorschlägen kann in den nächsten 60 Tagen Stellung genommen werden. Ein mit den Vorschlägen einhergehender Prüfungsstandard wird nächste Woche vom Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) vorgeschlagen.

Pressemitteilung zu den Vorschlägen bezüglich Abschnitt 404 (in englischer Sprache)

Aufhebung der Börsennotierung durch einen ausländischen Emittenten

Die Aufsichtbehörde schlug neue Vorschriften vor, die festlegen, wann ein privater ausländischer Emittent seine Wertpapiere gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 deregistrieren und seine Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde beenden kann. Die vorgeschlagenen Größenkriterien zur Aufhebung der Börsennotierung basiert ausschließlich auf dem Handelsvolumen und nicht auf dem prozentualen Anteil der US-amerikanischen Inhaber. Für Stellungnahmen besteht eine 30-tägige Kommentierungsfrist. Die Aufsichtsbehörde erwartet die Übernahme der endgültigen Vorschriften im ersten Quartal 2007.

Pressemitteilung zu den Vorschlägen zur Aufhebung der Börsennotierung (in englischer Sprache)

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