SEC wird Verteilung von Aktionärsinformationen mittels Internet zulassen

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14.12.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihre Vorschriften bezüglich Aktionärsinformationen geändert, um Unternehmen zu ermöglichen, Aktionärsinformationsmaterialien für Anteilseigner durch ein "Notice and Access"-Modell unter Verwendung des Internets anzubieten.

Unternehmen, die dieses Modell anwenden, müssen ihre Aktionärsinformationen auf einer Website einstellen und dies den Anteilseignern durch eine "Bekanntmachung über die Verfügbarkeit von Aktionärsinformationen im Internet" (Notice of Internet Availability of Proxy Materials) zumindest 40 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung übermitteln. Die Bekanntmachung erfolgt ohne Aktionärsinformations-Karte. Jedoch können Unternehmen eine Aktionärsinformations-Karte in Papierform zusammen mit einer weiteren Kopie der Bekanntmachung 10 oder mehr Tage nach der erstmaligen Bekanntmachung schicken. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.

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