SEC wird erneut Vorschriften zur Aufhebung der Börsennotierung von ausländischen Emittenten vorschlagen

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11.12.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) wird bei ihrer Sitzung am 13. Dezember 2006 eine Empfehlung ihres Mitarbeiterstabes hinsichtlich der abermals vorgeschlagenen neuen Vorschriften prüfen, die festlegen, wann ein privater ausländischer Emittent seine Wertpapiere im Register gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 löschen und seine Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde beenden kann.

Der Stab beabsichtigt vorzuschlagen, dass die Regeln zur Aufhebung der Börsennotierung ausschließlich auf dem Handelsvolumen als Größenkriterium basieren. Beim ursprünglichen Vorschlag (Dezember 2005) wurden Größenkriterien verwendet, die auf dem prozentualen Anteil der US-amerikanischen Inhaber als auch auf dem Handelsvolumen basierten. Aufgrund erhaltener Stellungnahmen war die Behörde der Auffassung, dass die auf dem Handelsvolumen basierenden Größenkriterien einfacher anzuwenden seien. Der Mitarbeiterstab sieht eine 30-tägige Kommentierungsfrist hinsichtlich der erneut vorgeschlagenen Vorschriften vor und erwartet die Empfehlung endgültiger Vorschriften im ersten Quartal 2007. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.

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