Regelung der Rechnungslegung in der EU

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08.12.2006

Charlie McCreevy, der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hielt eine Rede zur "Rechnungslegung in der Europäischen Union: Finden des richtigen aufsichtsrechtlichen Gleichgewichts" (Financial Reporting in the EU: Striking the Right Regulatory Balance, in englischer Sprache, 80 KB) auf einer vom europäischen Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) organisierten Konferenz in Brüssel.

Im Folgenden einige Auszüge zu verschiedenen Sachverhalten:

Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert. „Auf der heutigen Konferenz wird insbesondere untersucht werden, ob eine prinzipienbasierte Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert einen Konflikt zwischen Transparenz und Stabilität darstellt. Auf ihr wird außerdem untersucht werden, ob ein größerer Zugang zu Informationen über das Internet eine Chance oder ein Risiko darstellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tun gut daran, eine Diskussion dazu anzuregen. Ich persönlich bin skeptisch in Bezug auf die Vorteile, ich werde jedoch sehr am Ergebnis ihrer Diskussionen interessiert sein.‟

Einführung der IFRS. „Ich denke, dass in der Praxis die Meinung vorherrscht, dass die Vorteile die Anfangskosten überwiegen. Dennoch müssen wir dies im Blickfeld behalten, so dass weitere Verbesserungen erreicht werden können. Insbesondere muss mehr Konsistenz und mehr Kohärenz erarbeitet werden. Wir können uns über den theoretischen Wert von Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert unendlich lange unterhalten. Wenn jedoch große Unterschiede in der Umsetzung innerhalb der EU vorhanden sind, wird dies sicherlich nicht zu finanzieller Stabilität und Transparenz beitragen.‟

Jahresabschlussprüfung. „Die Kommission hat großen Spielraum, Umsetzungsvorschriften im Rahmen der neuen Abschlussprüfungsrichtlinie herauszugeben, ich werde jedoch meinem Motto des „weniger ist mehr‟ treu bleiben. Umsetzungsvorschriften werden nur dann verabschiedet, wenn sich ihre Nützlichkeit voll und ganz zeigen lässt. Zwei Sachverhalte müssen aufgrund der Dringlichkeit adressiert werden: Erstens, wie soll mit Wirtschaftsprüfern in Drittstaaten umgegangen werden. Die Kommission wird dazu Anfang nächsten Jahres ein Konsultationspapier herausgeben. Wir wollen vor allem Dopplungen vermeiden. Der Ausgangspunkt für eine Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsorganen sollte das Herkunftslandprinzip sein. Aus diesem Grunde habe ich dem US-amerikanischen PCAOB vorgeschlagen, dass wir einen Fahrplan hin zu einer künftigen Zusammenarbeit zwischen den US-amerikanischen und europäischen Aufsichtsbehörden entwickeln. Dies wurde im Bereich der Rechnungslegung gemacht und sollte für die Prüfung ebenfalls erfolgen. Zweitens müssen wir untersuchen, was in Bezug auf die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) des IAASB, den so genannten „ISAs‟ getan werden sollte. Ich kann mir vorstellen, dass wir auch dazu im Laufe des nächsten Jahres ein Konsultationspapier herausgeben werden.‟

IFRS für KMU. „Die Arbeiten gehen auch innerhalb des IASB zur Rechnungslegung für KMU weiter. Noch einmal, um es zu wiederholen: Was gebraucht wird, sind einfache, leicht anzuwendende Standards, die den Unternehmen entgegen kommen. Von dem, was ich bis dato gesehen habe, habe ich Zweifel, ob die IASB-Standards dies erreichen werden können. Und ich bin mir sicher, dass viele in den Unternehmen diese Bedenken teilen.‟

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