Nicht-EU-Emittenten können nationale Rechnungslegung zwei weitere Jahre nutzen
07.12.2006
Nachdem die europäische Kommission zustimmende Stellungnahmen vom europäischen Wertpapierkomitee (European Securities Committee) und dem europäischen Parlament erhalten hat, hat sie nun Regelungen verabschiedet, nach denen die ausländischen Unternehmen vorübergehend gewährte Ausnahme zur Erstellung von Abschlüssen nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften zwecks Wertpapierausgabe an den EU-Kapitalmärkten um zwei Jahre verlängert wird.
| Die Finanzinformationen eine klare und uneingeschränkte Aussage enthalten, dass sie im Einklang mit den IFRS stehen; oder |
| Die Finanzinformationen im Einklang mit kanadischen, japanischen oder US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards erstellt sind; oder |
| Die Finanzinformationen unter Verwendung eines Rechnungslegungssystems eines Dritt-Staates erstellt sind, bei dem die folgenden Bedingungen erfüllt sind: |
| Die zuständige, für diese Rechnungslegungsstandards verantwortliche Stelle hat sich öffentlich zur Konvergenz mit den IFRS bekannt; und |
| Diese Stelle hat ein Arbeitsprogramm begonnen, das den Fortschritt hin zu einer Konvergenz vor dem 31. Dezember 2008 veranschaulicht; und |
| Der Emittent stellt der entsprechenden zuständigen Stelle ausreichende Nachweise zur Verfügung, um zu demonstrieren, dass die Bedingungen der zwei vorhergehenden Punkte erfüllt wurden. |
Eine Entscheidung zur Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards aus Drittstaaten mit den IFRS wird voraussichtlich vor Ende 2009 getroffen werden. Die Regelungen verpflichten die Dienststellen der Kommission zur Verabschiedung einer Definition der Gleichwertigkeit und eines Gleichwertigkeitsmechanismus vor dem 1. Januar 2008. Klicken Sie auf die folgenden Links für:
| Die Verordnung der Kommission (37 KB) |
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