IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

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01.12.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (Service Concession Arrangements) herausgegeben.

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Regierung oder eine andere Institution des öffentlichen Sektors Aufträge an private Betreiber vergibt, um öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen, wie Straßen, Flughäfen, Gefängnisse, Energieversorgung, Wasserbereitstellung und Verteilungseinrichtungen. Die Beherrschung über die Vermögenswerte verbleibt in den Händen der öffentlichen Hand, der private Betreiber ist allerdings sowohl verantwortlich für die Errichtungsaktivitäten als auch das Betreiben und Instandhalten der Infrastruktur des öffentlichen Bereiches. IFRIC 12 adressiert die Anwendung der bestehenden IFRS durch den Betreiber der Dienstleistungskonzession bezüglich der übernommenen Verpflichtungen und erhaltenen Rechte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (55 KB). IFRIC 12 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, anzuwenden.

In IFRIC 12 enthält eine Trennung in zwei Arten von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen:

Der Betreiber erhält einen finanziellen Vermögenswert, speziell ein unbedingtes vertragliches Recht auf Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten, von der Regierung als Gegenleistung für die Errichtung oder Erneuerung von Vermögenswerten der öffentlichen Sektors.

Der Betreiber setzt den finanziellen Vermögenswert in der Höhe an, in der er ein unbedingtes vertragliches Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von dem Konzessionsgeber, oder auf dessen Anweisung, erhält.

Der Betreiber bewertet den finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert.

Der Betreiber erhält einen immateriellen Vermögenswert - ein Recht zur Erhebung von Gebühren bei der Benutzung der Vermögenswerte des öffentlichen Sektors, die er errichtet oder erneuert hat. Ein Recht zur Erhebung von Gebühren ist kein unbedingtes Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln, da die Beträge der Höhe nach davon abhängen, in welchem Maße die Öffentlichkeit diese Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Der Betreiber setzt den immateriellen Vermögenswert in dem Ausmaß an, in dem er ein Recht (eine Lizenz) zur Erhebung von Gebühren von Nutzern der öffentlichen Dienstleistungen erhält.

Der Betreiber bewertet den immateriellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert.

In beiden Fällen erfasst und bewertet der Betreiber einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung die Erträge für die von ihm erbrachten Dienstleistungen gemäß IAS 11 und IAS 18.

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