Dezember

Wesentliche Prüfungsprobleme bei den jüngsten IASB-Vorschlägen

07.12.2006

Deloitte Touche Tohmatsu hat eine Antwort auf die Anfrage vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zur Identifizierung wesentlicher Prüfungsprobleme in den jüngsten Vorschlägen des International Accounting Standards Board (IASB) übermittelt.

Ein Auszug hieraus:

Wir haben Bedenken hinsichtlich der Bewertung einiger Posten im Abschluss mit dem beizulegenden Zeitwert. Dazu gehört etwa die Frage, ob es möglich ist, angemessene Rechnungslegungs- und Prüfungsleitlinien zu entwickeln, um den beizulegenden Zeitwert verlässlich zu ermitteln. Im Anhang dieser Stellungnahme haben wir auf die wesentlichen Prüfungsprobleme verwiesen, die in den jüngsten Stellungnahmen an den IASB enthalten waren, sowie auf die praktische Bedeutung dieses Sachverhaltes. In vorhergehenden Jahren haben wir ebenfalls auf Prüfungsprobleme und Bedenken in Zusammenhang mit dem beizulegenden Zeitwert im Allgemeinen hingewiesen und insbesondere bzgl. Finanzinstrumente und anteilsbasierte Vergütungen.

Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links:

Unsere Stellungnahme zu wesentlichen Prüfungsproblemen (31 KB).

Link zu früheren Deloitte-Stellungnahmen an den IAASB.

Nicht-EU-Emittenten können nationale Rechnungslegung zwei weitere Jahre nutzen

07.12.2006

Nachdem die europäische Kommission zustimmende Stellungnahmen vom europäischen Wertpapierkomitee (European Securities Committee) und dem europäischen Parlament erhalten hat, hat sie nun Regelungen verabschiedet, nach denen die ausländischen Unternehmen vorübergehend gewährte Ausnahme zur Erstellung von Abschlüssen nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften zwecks Wertpapierausgabe an den EU-Kapitalmärkten um zwei Jahre verlängert wird.

Nach diesen Regelungen fallen Emittenten aus Drittstaaten („Nicht-EU‟-Emittenten) nicht unter die Umstellungsvorschriften bis zum 31. Dezember 2008, wenn:

Die Finanzinformationen eine klare und uneingeschränkte Aussage enthalten, dass sie im Einklang mit den IFRS stehen; oder

Die Finanzinformationen im Einklang mit kanadischen, japanischen oder US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards erstellt sind; oder

Die Finanzinformationen unter Verwendung eines Rechnungslegungssystems eines Dritt-Staates erstellt sind, bei dem die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Die zuständige, für diese Rechnungslegungsstandards verantwortliche Stelle hat sich öffentlich zur Konvergenz mit den IFRS bekannt; und

Diese Stelle hat ein Arbeitsprogramm begonnen, das den Fortschritt hin zu einer Konvergenz vor dem 31. Dezember 2008 veranschaulicht; und

Der Emittent stellt der entsprechenden zuständigen Stelle ausreichende Nachweise zur Verfügung, um zu demonstrieren, dass die Bedingungen der zwei vorhergehenden Punkte erfüllt wurden.

Eine Entscheidung zur Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards aus Drittstaaten mit den IFRS wird voraussichtlich vor Ende 2009 getroffen werden. Die Regelungen verpflichten die Dienststellen der Kommission zur Verabschiedung einer Definition der Gleichwertigkeit und eines Gleichwertigkeitsmechanismus vor dem 1. Januar 2008. Klicken Sie auf die folgenden Links für:

Die Verordnung der Kommission (37 KB)

Die Pressemitteleilung der Kommission (95 KB)

Änderungen am Rechnungslegungsrahmenkonzept in Singapur

07.12.2006

Unsere Deloitte-Kollegen aus Singapur haben die Ausgabe 2006 der Änderungen am Rechnungslegungsrahmenkonzept in Singapur veröffentlicht.

Diese Broschüre fasst den Übernahmestatus durch den Council on Corporate Disclosure and Governance (CCDG, Rechnungslegungs-Standardsetter von Singapur) der International Financial Reporting Standards (einschließlich Interpretationen) bis einschließlich November 2006 zusammen. Die Broschüre enthält daneben einen detaillierten Vergleich der Singapur-Rechnungslegungsstandards mit den IFRS. Klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen Broschüre (201 KB). Sie finden weitere Informationen zu den Rechnungslegungsstandards in Singapur auf der Singapur-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com. Dort finden Sie auch Links zum Download der Ausgaben früherer Jahre der Broschüre zu den Änderungen.

Neues zum KMU-Projekt des IASB

06.12.2006

Die Vereinigung der Chartered Certified Accountants (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat eine Sonderausgabe ihres Magazins Accounting & Business zum Weltkongress der Rechnungsleger im November 2006 herausgebracht.

Diese Ausgabe enthielt einen Artikel mit der Überschrift "Standards und KMU: Wer, Was, Wann und Warum?" (Standards and SMEs: Who, What, When and Why?, in englischer Sprache, 70 KB). Der Artikel stammt von Paul Pacter, welcher beim IASB Direktor für die Standards für KMU sowie außerdem Webmaster von www.iasplus.com ist. Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben den Artikel mit freundlicher Erlaubnis der ACCA 2006 eingestellt, die für diesen Artikel das Urheberrecht besitzt.

 

Deloitte-Stellungnahmen an den IAASB

06.12.2006

Das weltweite Netzwerk von Deloitte Touche Tohmatsu hat seit Jahren Stellungnahmen zu allen, zu kommentierenden Papieren von IASB; IFRIC, IASCF, IASC und SIC übermittelt, einschließlich Diskussionspapieren, Entwürfen und Interpretationsentwürfen.

Unsere Kollegen von IAS Plus.com verfügen über eine englischsprachige Seite, auf der sich die Links zu allen Stellungnahmen an IASB, IFRIC, IASCF, IASC und SIC seit 1995 befinden. Außerdem wird jede neue Stellungnahme im Rahmen einer kurzen Nachricht auf der Startseite (von IAS Plus.com und .de) bekannt gegeben. Das weltweite Netzwerk von Deloitte Touche Tohmatsu übermittelt außerdem weltweite Stellungnahmen an den International Auditing and Assurance Board (IAASB). Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben eine neue Seite mit Links zu allen unseren Stellungnahmen an den IAASB eingerichtet, und es ist vorgesehen, jede neue Stellungnahme auf der Startseite bekannt zu geben. Der dauerhafte Link auf die „Deloitte Stellungnahmen‟ (Deloitte Comment Letters) auf der linken Seite von IAS Plus.com (unter „Publications‟) bringt Sie zu unseren Stellungnahmen an IASB/IFRIC und auch zu unseren Stellungnahmen an den IAASB. Es existiert außerdem ein Link auf der entsprechenden IAASB-Seite bei den Kollegen von IAS Plus.com.

PCAOB wird sich mit überarbeitetem Standard zur Prüfung interner Kontrollen befassen

06.12.2006

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) wird sich am 19. Dezember 2006 treffen, um sich mit dem Vorschlag zur öffentlichen Kommentierung eines neuen Prüfungsstandards zu befassen, der den existierenden Prüfungsstandard Nr. 2 (Auditing Standard No. 2) zu internen Rechnungslegungskontrollen und weiteren verwandten Vorschlägen ersetzen soll.

Die Überarbeitungen würden „für eine sehr viel effizientere, risikoorientiertere und besser anzupassende Umsetzung‟ der Prüfungsvorschriften der internen Kontrollen sorgen. In der Bekanntmachung des PCAOB (in englischer Sprache)heißt es:

Der Board hat die Absicht, einen überarbeiteten Prüfungsstandard vorzuschlagen, der kürzer, leichter verständlich, und besser anzupassen wäre auf Prüfungen von Unternehmen jeder Größenordnung und Schwierigkeit. Zu den Veränderungen, denen sich der Board widmen will, zählen:

Verringerung der groben Ausdrucksweise.

Neudefinition von Schlüsselbegriffen.

Klarstellung, dass die Wesentlichkeitsbeurteilung für Zwecke einer Prüfung der internen Kontrollen auf den gleichen lange bestehenden Grundsätzen beruht, die auch auf die Prüfung von Abschlüssen anzuwenden ist.

Verdichtung der PCAOB-Standards zur Verwendung der Arbeiten Dritter bei Prüfungen interner Kontrollen und bei Abschlussprüfungen in einen neuen Standard, um damit die Zusammenführung der beiden Prüfungen zu erleichtern.

Heads Up-Alert zu den aktuellen Ansichten des SEC-Mitarbeiterstabes

06.12.2006

Am 26. September 2006 hat das SEC-Aufsichtskomitee des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants) das dritte Treffen dieses Jahres mit dem Mitarbeiterstab der Börsenaufsichtsbehörde SEC abgehalten.

Das Komitee hält regelmäßige Treffen mit dem Mitarbeiterstab der SEC ab, einerseits zur Diskussion aktueller fachlicher Themen der Bilanzierung und Rechnungslegung im Zusammenhang mit den Regeln und Vorschriften der SEC, andererseits zur Behandlung laufender Projekte des SEC-Stabes und endgültig verabschiedeter Regeln. Im Oktober 2006 wurde auf unserer Website ein Heads Up-Newsletter, der von unseren amerikanischen Kollegen (Deloitte & Touche LLP, USA) herausgegeben wurde, eingestellt, der eine vorläufige Zusammenfassung des Treffens beinhaltete. Seit der ersten Herausgabe des Heads Up-Newsletters wurden einige endgültige Diskussionsunterlagen bezüglich der Sitzung vom 26. September 2006 auf der Website des AICPA veröffentlicht. Diese Unterlagen beinhalten die endgültigen Ansichten des SEC-Mitarbeiterstabs zu Sachverhalten, die während dieser Sitzung erörtert wurden. In einigen Fällen unterscheiden sich die Inhalte der endgültigen Diskussionsunterlagen substanziell von der Erstausgabe des Heads Up-Newsletters. Aus diesem Grund wurde der Heads Up-Newsletter aktualisiert. Die abgeänderten Sachverhalte des englischsprachigen Dokumentes sind mit (revised) gekennzeichnet, mit einer kurzen Zusammenfassung der Abänderungsgründe aus Sicht der SEC.

Klicken Sie auf den folgenden Link zur Ansicht der englischsprachigen Aktualisierung des Heads Up-Newsletters (109 KB).

Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen hinsichtlich Ansätzen zur Messung der beruflichen Fortbildung von Rechnungslegern

05.12.2006

Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) erwünscht Forschungsvorschläge bezüglich Ansätzen zur Messung der beruflichen Fortbildung (Continuing Professional Development, CPD), die von weiten Kreisen des Berufsstands übernommen wurden.

Es wird erwartet, dass diese Untersuchung zu einem internationalen Fortbildungspapier (International Education Paper, IEP) in 2008 führen wird, in dem Empfehlungen bezüglich der guten, ausgeübten Praxis für eine mögliche Übernahme von IFAC-Mitgliedsorganisationen enthalten sind. Die Frist zur Einreichung der Vorschläge läuft am 12. Januar 2007 ab. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen: Ansätze zur CPD-Ermittlung (132 KB)

Pressemitteilung

CESR-Bericht zur Wirtschaftsprüferaufsicht in der EU

04.12.2006

Der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht mit dem Titel "Bericht über die Rolle der Wertpapieraufsichtsbehörden bei der Wirtschaftsprüferaufsicht in der Europäischen Union" (Report on the Role of Securities Regulators in Auditor Oversight in the European Union) herausgegeben.

Im Bericht (in englischer Sprache, 117 KB) wird die Beziehung der Wertpapieraufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfer und deren Aufsichtssystem untersucht. Der Bericht spiegelt die Wirtschaftsprüferaufsichtsstruktur der EU/EEA Mitgliedsstaaten, bis auf zwei Ausnahmen, mit Stand vom 1. Oktober 2005 wider. In den Niederlanden übernahm die niederländische Wertpapieraufsichtsbehörde am 1. Oktober 2006 die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer und vergrößerte ihre Macht auf diesem Gebiet. Im Dezember 2005 wurde auch in Italien ein neues Gesetz erlassen, das die Befugnisse der italienischen Aufsichtsbehörde (CONSOB) hinsichtlich der Wirtschaftsprüferaufsicht stärkte. Im Bericht wird vermerkt, dass mit der Neufassung der Abschlussprüferrichtlinie (8th Directive on Statutory Audit), welche bis Mitte 2008 von den Mitgliedsstaaten zu transformieren ist, jeder Mitgliedsstaat ein Aufsichtsorgan über Wirtschaftsprüfer einrichten muss. Einige Mitgliedsstaaten sind bereits dabei, einen solches Organ einzuführen. Somit wird sich die durch den Bericht aufgezeigte Situation in den nächsten zwei Jahren wahrscheinlich ändern.

Bericht zur Anwendung der IFRS in Großbritannien

04.12.2006

Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat einen Bericht über seine vorläufigen Feststellungen hinsichtlich der Anwendung der IFRS in den Jahresabschlüssen von börsennotierten Unternehmen in Großbritannien herausgegeben.

Der Ausschuss stellte fest, dass es ein "gutes Niveau von Übereinstimmungen mit den IFRS gäbe", identifizierte allerdings auch eine Reihe wiederkehrender Sachverhalte, auf die im Bericht hingewiesen wird, einschließlich den Folgenden:

Es liegt eine "Tendenz zur Verwendung von Textbaustein-Beschreibungen in den Angaben zu Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren vor, unabhängig davon, ob diese im Jahresabschluss zur Anwendung kommen. IFRS Jahresabschlüssen wird nachgesagt, dass sie zu lang und zu kompliziert sind. Gezieltere und überdachtere Vorgehensweisen in diesen Bereichen könnten die Länge der Berichte reduzieren und die Verständlichkeit der Sachverhalte verbessern, was bei hochentwickelten betrieblichen Prozessen notwendig ist".

Angaben zu IAS 1 hinsichtlich von subjektiven und komplexen Ermessensausübungen der Unternehmensführung waren manchmal weich formuliert und nicht informativ.

Nicht alle Unternehmen wendeten die Vorschriften zur Angabe der möglichen Auswirkungen auf ihre Jahresabschlüsse von an ihrem Bilanzstichtag noch nicht in Kraft getretenen Standards und Interpretationen an.

Anhangangaben hinsichtlich immaterieller Vermögenswerte und durch Unternehmenszusammenschlüsse entstandenen Firmenwerten zeigten in einigen Fällen Raum für Verbesserungen.

In ähnlicher Weise waren Anhangangaben bezüglich Wertminderungstests von Unternehmens- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Lebensdauer unzureichend.

Durch den Bericht werden Unternehmen daran erinnert, dass sämtliche Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens nahestehende Personen gemäß IAS 24 darstellen (auch wenn diese nicht dem Vorstand zugehörig sind) und gemäß IAS 24 Angaben über deren Vergütung vorgeschrieben sind.

Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

Bericht zur IFRS-Anwendung (111 KB)

Pressemitteilung

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