Änderungen in der Agenda der IASB-Sitzung im Februar

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17.02.2006

Der IASB hat zwei Änderungen in der Agenda für seine Sitzung nächste Woche vorgenommen.

Wir berichteten am 3. Februar 2006. Die dort wiedergegebene Agenda haben wir bereits angepasst. Der Punkt Fair Value-Bewertung wurde auf Donnerstag Nachmittag verlegt sowie der Themenbereich Zuwendungen der öffentlichen Hand für Donnerstag Nachmittag zusätzlich aufgenommen.

Das Projekt für die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurde im Rahmen des Projektes zur kurzfristigen Konvergenz mit dem FASB initiiert. Es hat sich mittlerweile jedoch zu einem eigenständigen (und vom Konvergenzprojekt unabhängigen) Projekt entwickelt, dass die Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Ziel hat. Das angekündigte Ziel des Projekts ist die Abänderung von IAS 20 hin zu einer Bilanzierung gemäß dem Bilanzierungsmodell für Zuwendungen der öffentlichen Hand, das in IAS 41 Landwirtschaftliche Erzeugnisse enthalten ist, für alle derartigen Zuwendungen. Das Modell in IAS 41 schreibt die nachstehenden Grundsätze für die Erfassung von Zuwendungen in Zusammenhang mit Vermögenswerten vor, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden:

Wenn es sich um eine unbedingte Zuwendung handelt, ist ein Ertrag zu erfassen, sobald die Zuwendung einforderbar ist.

Wenn die Zuwendung bedingt ist, ist ein Ertrag zu erfassen, wenn die dazugehörigen Bedingungen erfüllt sind.

Daneben hat der Board im Juni 2005 IFRIC Interpretation 3 Emissionsrechte zurückgezogen. Damals hatte der Board angekündigt, Emissionsrechte in einem eigenen Entwurf Anfang 2006 zu behandeln. Im folgenden gelangte der Board zu der Auffassung, dass es sich bei Emissionsrechten um eine Form von öffentlichen Zuwendungen handelt und sie somit im Projekt zur Überarbeitung von IAS 20 zu behandeln sind.

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