EU-Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen geplant
15.02.2006
In einer Rede zum Transatlantischen Kapitalmarkt (in englischer Sprache, 93 KB) vergangene Woche vor der US-Handelskammer in Washington bezeichnete EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy die Abschaffung der Überleitungspflicht zwischen IFRS und US-GAAP durch die SEC als eines der vier dringendsten transatlantischen Aufsichtsrechtthemen.
Nehmen Sie zum Beispiel den Bereich Wirtschaftsprüfung. Die EU hat gerade erst ihrer Richtlinie zur Gesetzlichen Abschlussprüfung (8. EG-Richtlinie) den letzten Schliff verliehen. Eine der wesentlichen Herausforderungen bei ihrer Umsetzung wird die Frage der Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen in der EU bis 2008 sein. Alle Prüfungsfirmen aus Drittländern, einschließlich US-amerikanischer, die in der EU börsennotierte, ausländische Firmen prüfen, werden sich bei den Aufsichtsbehörden der EU registrieren lassen müssen - es sei denn, dass die Aufsichtsbehörden ihrer Heimatländer als gleichwertig angesehen werden können. In gleicher Weise werden Firmen aus der EU, die bei der SEC gelistete Unternehmen prüfen, in den Jahren 2006 und 2007 Qualitätsprüfungen durch das PCAOB über sich ergehen lassen müssen. Die neue EU-Richtlinie enthält Vorschriften zur Zusammenarbeit mit dem PCAOB bezüglich der Einsicht in Prüfungsarbeitspapiere. Das sind kniffelige Themen bei denen die EU und die USA eng und pragmatisch zusammenarbeiten oder den Willen zur "Einigung zur Einigung" aufbringen müssen, wie Bill McDonough, der ehemalige Vorsitzende des PCAOB es einmal formulierte. Beide Seiten müssen leisten. Und beide Seiten müssen willens sein, die Vorschriften und Grenzen der Gegenseite zu respektieren. Das Zauberwort heißt vertiefte Kooperation. |