Der International Accounting Standards Board hat einen Entwurf
veröffentlicht, der Änderungen an zwei Teilaspekten bei
IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung, nämlich bei der Frage der
Ausübungsbedingungen und bei Annullierungen, vorschlägt:
| Ausübungsbedingungen sind solche
Bedingungen, die eine Person oder eine Organisation erfüllen müssen, um
im Rahmen eines Programms zur anteilsbasierten Vergütung Anteile eines
Unternehmens zu erhalten. Gemäß der aktuellen Fassung von IFRS 2
umfassen die Ausübungsbedingungen Dienst- und Leistungsbedingungen. Der
Standard äußert sich nicht zu der Frage, ob auch andere Merkmale
anteilsbasierter Vergütungen unter die Ausübungsbedingungen fallen. Der
Entwurf schlägt vor die Ausübungsbedingungen auf Dienst- und
Leistungsbedingungen zu beschränken. Gemäß IFRS 2 sind Merkmale
anteilsbasierter Vergütung, bei denen es sich nicht um
Ausübungsbedingungen handelt, in die Berechnung des beizulegenden
Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütung am Tag der Gewährung
einzubeziehen (der beizulegende Zeitwert reflektiert somit auch
marktbezogene Ausübungsbedingungen).
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| Gemäß IFRS 2 stellt die Nichterfüllung
einer Bedingung, ausgenommen einer Ausübungsbedingung eine Annullierung
dar. IFRS 2 schreibt die Bilanzierungsmethode für Annullierungen durch
das Unternehmen vor, äußert sich aber nicht zur Behandlung von
Annullierungen durch andere Parteien. Die Änderungen sehen vor,
Annullierungen durch andere Parteien als das Unternehmen genauso
abzubilden sind wie Annullierungen seitens des Unternehmens.
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Die vorgeschlagenen Änderungen wären für am oder nach dem 1. Januar 2007
beginnende Geschäftsjahre anwendbar. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.
Zum Download der Presseerklärung des IASB klicken Sie bitte
hier (in englischer Sprache, 52 KB).