Februar

SEC und PCAOB überprüfen Berichterstattung über interne Kontrollen

18.02.2006

Am 10. Mai 2006 findet in Washington eine öffentliche Debatte der US-Börsenaufsicht (SEC) und des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) über Erfahrungen mit den Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften des Sarbanes-Oxley Act (2002) bezüglich interner Rechnungslegungskontrollen von Unternehmen (Abschnitt 404) im zweiten Jahr ihrer Gültigkeit statt.

Ebenso bitten die SEC und das PCAOB um schriftliche Stellungnahmen von gelisteten Unternehmen, Wirtschaftsprüfern, Investoren und anderen Parteien bezüglich ihrer Erfahrungen bei der Erfüllung von Abschnitt 404. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Formular der SEC. Zur Ansicht der englischsprachigen Presseerklärung klicken Sie bitte hier.

Änderungen in der Agenda der IASB-Sitzung im Februar

17.02.2006

Der IASB hat zwei Änderungen in der Agenda für seine Sitzung nächste Woche vorgenommen.

Wir berichteten am 3. Februar 2006. Die dort wiedergegebene Agenda haben wir bereits angepasst. Der Punkt Fair Value-Bewertung wurde auf Donnerstag Nachmittag verlegt sowie der Themenbereich Zuwendungen der öffentlichen Hand für Donnerstag Nachmittag zusätzlich aufgenommen.

Das Projekt für die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurde im Rahmen des Projektes zur kurzfristigen Konvergenz mit dem FASB initiiert. Es hat sich mittlerweile jedoch zu einem eigenständigen (und vom Konvergenzprojekt unabhängigen) Projekt entwickelt, dass die Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Ziel hat. Das angekündigte Ziel des Projekts ist die Abänderung von IAS 20 hin zu einer Bilanzierung gemäß dem Bilanzierungsmodell für Zuwendungen der öffentlichen Hand, das in IAS 41 Landwirtschaftliche Erzeugnisse enthalten ist, für alle derartigen Zuwendungen. Das Modell in IAS 41 schreibt die nachstehenden Grundsätze für die Erfassung von Zuwendungen in Zusammenhang mit Vermögenswerten vor, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden:

Wenn es sich um eine unbedingte Zuwendung handelt, ist ein Ertrag zu erfassen, sobald die Zuwendung einforderbar ist.

Wenn die Zuwendung bedingt ist, ist ein Ertrag zu erfassen, wenn die dazugehörigen Bedingungen erfüllt sind.

Daneben hat der Board im Juni 2005 IFRIC Interpretation 3 Emissionsrechte zurückgezogen. Damals hatte der Board angekündigt, Emissionsrechte in einem eigenen Entwurf Anfang 2006 zu behandeln. Im folgenden gelangte der Board zu der Auffassung, dass es sich bei Emissionsrechten um eine Form von öffentlichen Zuwendungen handelt und sie somit im Projekt zur Überarbeitung von IAS 20 zu behandeln sind.

Antwort des FASB an die SEC zu außerbilanziellen Positionen

17.02.2006

Der US-amerikanische Financial Accounting Standard Board hat seine Antwort auf den SEC Staff Report on Off-Balance Sheet Arrangement, Special Purpose Entities, and Related Issues (Bericht des SEC Stabs zu außerbilanziellen Vereinbarungen, Zweckgesellschaften und damit in Zusammenhang stehenden Sachverhalte) abgegeben, der von der US Wertpapieraufsicht im Juni 2005 veröffentlicht wurde.

Der SEC-Bericht wurde gemäß den Vorschriften des Sarbanes-Oxley Act 2002 verfasst und an den Präsidenten und diverse Ausschüsse des Kongresses übergeben. Der SEC-Stabsbericht enthält sowohl eine Analyse der übermittelten Berichte von Emittenten als auch eine Analyse der einschlägigen US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze (US-GAAP) und der Angabepflichten der SEC. Der Bericht enthält zahlreiche Empfehlungen im Hinblick auf möglicherweise grundlegende Änderungen im Vergleich zu heutigen Bilanzierungs- und Berichtsvorschriften in den Bereichen Pensionsverpflichtungen, Leasingverhältnissen, Finanzinstrumenten und Konsolidierung:

Pensionsverpflichtungen: Der Stab empfiehlt eine Überarbeitung der Bilanzierungsleitlinien für leistungsorientierte Pläne und andere Versorgungspläne nach dem Verrentungszeitpunkt. Die Treuhandvermögen, die diese Pläne verwalten sind momentan von der Konsolidierung durch deren Treugeber ausgenommen. Das Ergebnis ist eine Saldierung von Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz. Zusätzlich haben die Emittenten das Wahlrecht, die Erfassung bestimmter Gewinne und Verluste in Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und den zur Finanzierung der Verpflichtungen genutzten Vermögenswerten zu verzögern.

Leasingverhältnisse: Der Stab empfiehlt eine Überarbeitung der Bilanzierungsleitlinien für Leasingverhältnisse. Die momentane Bilanzierung von Leasingverhältnissen sieht eine "Alles oder nichts"-Ansatz bei der bilanziellen Erfassung von Leasingverhältnissen vor. Dies führt zu einer Ausgestaltung der Leasingvereinbarungen dahin gehend, dass die Grenzen aus den Bilanzierungsregeln hinsichtlich der Erfassung einer Schuld tangiert, aber nicht überschritten werden. Dies hat zur Folge, dass Leasingvereinbarungen mit ähnlichen wirtschaftlichem Gehalt völlig unterschiedlich bilanziell abgebildet werden.

Finanzinstrumente: Der Stab empfiehlt weitere Untersuchungen über die Möglichkeit einer durchgängigen Bilanzierung von Finanzinstrumenten zum Fair Value.

Konsolidierung: Der Stab empfiehlt dem Financial Accounting Standards Board, seine Arbeit an den Bilanzierungsleitlinien fortzusetzen, die es den Emittenten erlauben, eine Beurteilung vorzunehmen, ob sie andere Unternehmen, einschließlich Zweckgesellschaften, an denen sie eine Eigentümerstellung oder andere Anteile halten, konsolidieren müssen.

Angaben: Der Stab ist der allgemeinen Überzeugung, dass bestimmte Angaben in den Berichten der Emittenten besser geordnet und integriert werden könnten.

Die Antwort des FASB adressiert eine Vielzahl von "fundamentalen strukturellen, institutionellen, kulturellen und behavioristischen Zwängen", von denen er glaubt, dass sie Komplexität verursachen und die Transparenz der Rechnungslegung behindern. Der FASB liefert daneben ein Update zu seinen Aktivitäten und Projekten, die zum Ziel haben, veraltete und übermäßig komplexe Standards zu behandeln und zu verbessern. Die Themengebiete umfassen Leasingverhältnisse, die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und anderer Versorgungspläne nach dem Verrentungszeitpunkt, Konsolidierungsrichtlinien, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und das Rahmenkonzept sowie den Rahmen für die Angaben. Der FASB hat daneben auch einige andere Aktivitäten identifiziert, die eine Verbesserung der Verständlichkeit, Konsistenz und allgemeinen Anwendbarkeit der bestehenden Rechnungslegungs-Literaturquellen zum Ziel haben. Dies soll zum einem durch eine Beschränkung der Entstehung neuer Veröffentlichungen aus diversen Quellen erfolgen, zum anderen durch die Entwicklung neuer Standards unter dem Primat eines "prinzipien- oder zielorientierten" Ansatzes. Die englischsprachigen Pressemitteilungen können nachstehend heruntergeladen werden:

Februar 2006: Antwort des FASB an die SEC (48 KB)

Februar 2006: FASB Pressemitteilung (78 KB)

Juni 2005: Vollständiger Text des Berichts des SEC Stabes (1.241 KB)

Juni 2005: Pressemitteilung der SEC (40 KB)

Juni 2005: FASB Pressemitteilung (14 KB)

China verabschiedet 38 neue Rechnungslegungsstandards

16.02.2006

Das Finanzministerium der Volksrepublik China hat angekündigt, man habe einen neuen, grundlegenden Standard und 38 chinesische Rechnungslegungsstandards verabschiedet, die im Wesentlichen mit internationalen Standards übereinstimmen, wenngleich auf einige, wenige Ausnahmen hingewiesen wurde.

Der grundlegenden Standard entspricht in etwa einem Rahmenkonzept, die 38 Standards behandeln nahezu alle durch die IFRS abgebildeten Sachverhalte. Das Finanzministerium hat ebenfalls 48 neue chinesische Prüfungsstandards verabschiedet, die mit den vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standards on Auditing (ISA) vergleichbar sind. Zum Download einer Aufstellung der neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (in englischer und chinesischer Sprache, 123KB) klicken Sie bitte hier. Die neuen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards treten für börsennotierte Unternehmen vom 1. Januar 2007 an in Kraft. Anderen Unternehmen wird die Anwendung empfohlen. Deloitte Touche Tohmatsu China unterstützt das chinesische Finanzministerium bei der Entwicklung chinesischer Rechnungslegungsstandards seit 1993. Das Finanzministerium gab die Verabschiedung der neuen Standards während einer Feier in der Großen Halle des Volkes in Peking bekannt. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie, der an dieser Feier teilnahm, sagte, er erwarte, dass Chinas rasche Bewegung in Richtung internationaler Standards wahrscheinlich einige anderen Länder des asiatisch-pazifischen Raumes dazu anspornen wird, das selbe zu tun.

CESR untersucht öffentlichen Zugang zu IFRS-Berichten

16.02.2006

Der Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) ist auf der Suche nach adäquaten Methoden, die Finanzberichte börsennotierter europäischer Unternehmen EU-weit verfügbar zu machen.

Hierbei würde es sich sowohl um Jahres-, Halbjahres- und andere Zwischenberichte (einschließlich der entsprechenden IFRS-Abschlüsse) handeln, als auch um Berichte über wesentlichen Anteilsbesitz und Insiderinformationen. Die Einführung eines solchen europaweiten Speicher- und Abrufmechanismus geschieht im Rahmen der Umsetzung der "Transparenzrichtlinie". CESR wird eine Empfehlung an die Europäische Kommission abgeben, die die Etablierung eines vorläufigen Systems bis Januar 2007 zum Ziel hat. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen CESR-Publikationen:

Konsultationsdokument (681 KB)

Pressemitteilung (64 KB)

Die Kommentierungsfrist für das Konsultationsdokument endet am 31. März 2006. Stellungnahmen können auf der CESR-Website online abgegeben werden. Am 2 März 2006 wird eine öffentliche Anhörung zu diesen Themen in den Büroräumen von CESR in Paris stattfinden.

März-Ausgabe von Accounting Roundup

16.02.2006

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters März 2006 eingestellt (325 KB), die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird.

Diese Ausgabe beschäftigt sich mit:

Entwicklungen beim FASB - einschließlich einer endgültigen Stellungnahme zur Rechnungslegung für Zinszahlungen auf finanzielle Vermögenswerte, einer vorgeschlagenen Stellungnahme zur Rechnungslegung von Arbeitgebern über leistungsorientierte Pensions- und andere Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine endgültige Äußerung des Stabes (FASB Staff Positions, FSP) zur Rechnungslegung für bestimmte Lebensversicherungsverträge und eine gemeinsame Bitte um Informationen von FASB und IASB zur Finanzanalyse von Unternehmen, die für ihre Finanzinstrumente beizulegende Zeitwerte ausweisen.

Entwicklungen bei der EITF - einschließlich der März-Sitzung der EITF.

Entwicklungen beim AICPA - einschließlich eines endgültigen „Statement of Opinion‟ (SOP) zu Prüfungsaufträgen bei Investmentmanagementunternehmen, einem vorgeschlagenen SAS hinsichtlich der Kommunikation des Abschlussprüfers mit den zur Unternehmenskontrolle beauftragten Personen, Hinweisen zu Prüfungsberichten für nicht börsennotierte Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft, einen Geschäftsbereich oder ein Segment eines SEC-gelisteten Unternehmens darstellen und eines Hinweises zum Thema Prüfungsrisiken.

Entwicklungen bei der SEC - einschließlich der Ausstrahlungskraft der vorgeschlagenen Regelungen des PCAOB in Bezug auf Unabhängigkeit, Steuerberatungsleistungen und erfolgsabhängige Gebühren auf SEC-gelistete Unternehmen, dem Entwurf des Berichtes des SEC-Beratungskomitees für kleinere börsennotierte Unternehmen und einer Anfrage hinsichtlich interaktiver Informationen.

Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich Verlautbarungen zur Begegnung von Kritikpunkten bei der Qualitätskontrolle im Rahmen von Prüfungsberichten.

Internationale Entwicklungen - einschließlich einer endgültigen Interpretation zur erneuten Beurteilung eingebetteter Derivate und vorgeschlagener Änderungen zur Darstellung von Jahresabschlüssen.

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

EU-Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen geplant

15.02.2006

In einer Rede zum Transatlantischen Kapitalmarkt (in englischer Sprache, 93 KB) vergangene Woche vor der US-Handelskammer in Washington bezeichnete EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy die Abschaffung der Überleitungspflicht zwischen IFRS und US-GAAP durch die SEC als eines der vier dringendsten transatlantischen Aufsichtsrechtthemen.

Außerdem beschrieb er die von der EU im Bereich Kapitalmarktreform erreichten Fortschritte. Er deutete an, dass die EU in Kürze Vorschriften zur verpflichtenden Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen, die in der EU Abschlussprüfungen durchführen, beschließen wird. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus Kommissar McCreevys Rede:

Nehmen Sie zum Beispiel den Bereich Wirtschaftsprüfung. Die EU hat gerade erst ihrer Richtlinie zur Gesetzlichen Abschlussprüfung (8. EG-Richtlinie) den letzten Schliff verliehen. Eine der wesentlichen Herausforderungen bei ihrer Umsetzung wird die Frage der Registrierung ausländischer Prüfungsfirmen in der EU bis 2008 sein. Alle Prüfungsfirmen aus Drittländern, einschließlich US-amerikanischer, die in der EU börsennotierte, ausländische Firmen prüfen, werden sich bei den Aufsichtsbehörden der EU registrieren lassen müssen - es sei denn, dass die Aufsichtsbehörden ihrer Heimatländer als gleichwertig angesehen werden können. In gleicher Weise werden Firmen aus der EU, die bei der SEC gelistete Unternehmen prüfen, in den Jahren 2006 und 2007 Qualitätsprüfungen durch das PCAOB über sich ergehen lassen müssen. Die neue EU-Richtlinie enthält Vorschriften zur Zusammenarbeit mit dem PCAOB bezüglich der Einsicht in Prüfungsarbeitspapiere. Das sind kniffelige Themen bei denen die EU und die USA eng und pragmatisch zusammenarbeiten oder den Willen zur "Einigung zur Einigung" aufbringen müssen, wie Bill McDonough, der ehemalige Vorsitzende des PCAOB es einmal formulierte. Beide Seiten müssen leisten. Und beide Seiten müssen willens sein, die Vorschriften und Grenzen der Gegenseite zu respektieren. Das Zauberwort heißt vertiefte Kooperation.

Großbritannien – Überprüfung der Zwischenberichterstattung

15.02.2006

Der britische Prüfungsausschuss für Rechnungslegung (Financial Reporting Review Panel) hat die 2005er Zwischenabschlüsse von 70 börsennotierten britischen Unternehmen überprüft (einschließlich 35 im FTSE 350 notierter Unternehmen).

"Der Ausschuss ist mit dem Niveau der Angaben und der Einhaltung (der Standards) in den ersten nach IFRS erstellten Abschlüssen zufrieden." Der Ausschuss merkte im Bericht an:

In den untersuchten Zwischenberichten traten die meisten Probleme bei Sachverhalten auf, bei denen es als Ergebnis der IFRS-Einführung zu Änderungen gekommen war. Diese bestanden größtenteils in der Darstellung von Posten in den primären Abschlussbestandteilen und den Beschreibungen neuer oder geänderter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Links zum Download:

des Untersuchungsberichts (in englischer Sprache, 22 KB)

der Presseerklärung (in englischer Sprache, 78 KB)

EFRAG empfiehlt Übernahme der Änderungen an IAS 21

14.02.2006

EFRAG empfiehlt der Europäischen Kommission die Freigabe der jüngsten Änderungen an IAS 21 Auswirkungen der Änderungen von Wechselkursen - Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zur Anwendung in Europa.

Zum Download der englischsprachigen EFRAG-Stellungnahme klicken Sie bitte hier (18 KB).

EFRAG-Stellungnahme an den IASB zum KMU-Projekt

14.02.2006

In einem Brief an den stellvertretenden IASB-Vorsitzenden und Vorsitzenden der KMU-Arbeitsgruppe beim IASB Tom Jones legte die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group - EFRAG) dem IASB eine Änderung ihres bisher bei der Entwicklung eines IFRS-Entwurfs für kleine und mittlere Unternehmen verfolgten Ansatzes nahe.

Nachfolgend geben wir einen Auszug des EFRAG-Briefes (Original in englischer Sprache, 47 KB) wieder:

EFRAG möchte seine volle Unterstützung für Ihre während Ihrer Einleitung der Diskussion beim IASB gemachten Anmerkungen ausdrücken, in denen Sie andeuteten, dass:

(a) die momentane, unter Anleitung von Board-Mitgliedern verfolgte Stoßrichtung des Projekts zu einem übermäßig langen und komplexen Standard führen wird; und

(b) dass mehr Vereinfachungen als die bisher beschlossenen notwendig sein werden, um den Erwartungen der Adressaten gerecht zu werden.

Wir stimmen dieser Ansicht zu. Wir meinen, es ist wichtig, dass die IFRS für KMU leicht verständlich und für sich genommen umfassend sind.

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