Der SEC-Bericht wurde
gemäß den Vorschriften des Sarbanes-Oxley Act 2002 verfasst und an den
Präsidenten und diverse Ausschüsse des Kongresses übergeben. Der
SEC-Stabsbericht enthält sowohl eine Analyse der übermittelten Berichte von
Emittenten als auch eine Analyse der einschlägigen US-amerikanischen
Rechnungslegungsgrundsätze (US-GAAP) und der Angabepflichten der SEC. Der Bericht
enthält zahlreiche Empfehlungen im Hinblick auf möglicherweise grundlegende Änderungen im Vergleich zu heutigen
Bilanzierungs- und Berichtsvorschriften in den Bereichen
Pensionsverpflichtungen, Leasingverhältnissen, Finanzinstrumenten und
Konsolidierung:
| Pensionsverpflichtungen: Der Stab empfiehlt eine Überarbeitung
der Bilanzierungsleitlinien für leistungsorientierte Pläne und andere
Versorgungspläne nach dem Verrentungszeitpunkt. Die Treuhandvermögen, die
diese Pläne verwalten sind momentan von der Konsolidierung durch deren
Treugeber ausgenommen. Das Ergebnis ist eine Saldierung von
Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz. Zusätzlich haben die
Emittenten das Wahlrecht, die Erfassung bestimmter Gewinne und Verluste in
Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und den zur Finanzierung der
Verpflichtungen genutzten Vermögenswerten zu verzögern.
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| Leasingverhältnisse: Der Stab empfiehlt eine Überarbeitung der
Bilanzierungsleitlinien für Leasingverhältnisse. Die momentane
Bilanzierung von Leasingverhältnissen sieht eine "Alles oder
nichts"-Ansatz bei der bilanziellen Erfassung von Leasingverhältnissen
vor. Dies führt zu einer Ausgestaltung der Leasingvereinbarungen dahin
gehend, dass die Grenzen aus den Bilanzierungsregeln hinsichtlich der
Erfassung einer Schuld tangiert, aber nicht überschritten werden. Dies hat
zur Folge, dass Leasingvereinbarungen mit ähnlichen wirtschaftlichem
Gehalt völlig unterschiedlich bilanziell abgebildet werden.
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| Finanzinstrumente: Der Stab empfiehlt weitere Untersuchungen
über die Möglichkeit einer durchgängigen Bilanzierung von
Finanzinstrumenten zum Fair Value.
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| Konsolidierung: Der Stab empfiehlt dem Financial Accounting Standards
Board, seine Arbeit an den Bilanzierungsleitlinien fortzusetzen, die es
den Emittenten erlauben, eine Beurteilung vorzunehmen, ob sie andere
Unternehmen, einschließlich Zweckgesellschaften, an denen sie eine
Eigentümerstellung oder andere Anteile halten, konsolidieren müssen.
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| Angaben: Der Stab ist der allgemeinen Überzeugung, dass bestimmte
Angaben in den Berichten der Emittenten besser geordnet und integriert
werden könnten.
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Die Antwort des FASB adressiert eine Vielzahl von "fundamentalen
strukturellen, institutionellen, kulturellen und behavioristischen Zwängen",
von denen er glaubt, dass sie Komplexität verursachen und die Transparenz der
Rechnungslegung behindern. Der FASB liefert daneben ein
Update zu seinen Aktivitäten und Projekten, die zum Ziel haben, veraltete
und übermäßig komplexe Standards zu behandeln und zu verbessern. Die
Themengebiete umfassen Leasingverhältnisse, die Bilanzierung von
Pensionsverpflichtungen und anderer Versorgungspläne nach dem
Verrentungszeitpunkt, Konsolidierungsrichtlinien, die Bilanzierung von
Finanzinstrumenten, die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und
das Rahmenkonzept sowie den Rahmen für die Angaben. Der FASB hat daneben
auch einige andere Aktivitäten identifiziert, die eine Verbesserung der
Verständlichkeit, Konsistenz und allgemeinen Anwendbarkeit der bestehenden
Rechnungslegungs-Literaturquellen zum Ziel haben. Dies soll zum einem durch
eine Beschränkung der Entstehung neuer Veröffentlichungen aus diversen
Quellen erfolgen, zum anderen durch die Entwicklung neuer Standards unter
dem Primat eines "prinzipien- oder zielorientierten" Ansatzes. Die
englischsprachigen Pressemitteilungen können nachstehend heruntergeladen werden: