CESR-Erklärung bezüglich Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter IFRS

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21.01.2006

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) veröffentlichte eine Erklärung, in der europäische Wertpapier-Emittenten auf die Bedeutung klarer und transparenter Angaben (a) über jedes von ihnen genutzten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht unter IFRS sowie (b) über ihre Entscheidung zur Bestimmung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für unter IFRS nicht speziell geregelte Sachverhalte hingewiesen werden.

CESR hob vier spezielle Sachverhalte hervor, bei denen, aufgrund der Erstanwendung der IFRS, transparente Angaben von besonderer Relevanz für Abschlüsse in 2005 sind:

Erstens enthalten die (von der EU-Kommission zur Anwendung in Europa) gebilligten IAS/IFRS selbst verschiedene Wahlmöglichkeiten, insbesondere bei der erstmaligen Anwendung der IFRS, zwischen zwei oder mehreren Ansatz- und Bewertungsmethoden. Die Standards ihrerseits enthalten spezielle zu erfüllende Angabevorschriften, insbesondere bezüglich der Ausübung von Wahlrechten.

Zweitens bestehen gegenwärtig Themenfelder, die unter IFRS noch nicht speziell geregelt sind (z.B. die Bilanzierung von Dienstleistungs-Konzessionen, Emissionsrechten, Put-Optionen von Minderheitsaktionären...). Transparente Angaben zur Erklärung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden würden den Abschlussadressaten aussagekräftige Informationen zur Verfügung stellen (siehe auch IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, Absatz 10ff).

Drittens kann es vorkommen, dass bei bestimmten Sachverhalten die entsprechenden IAS/IFRS noch nicht vollständig zur Anwendung in der EU freigegeben sind. Dies trifft gegenwärtig für einige der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu, die sich direkt auf die Bilanzierung von Portfolio-Hedge-Beziehungen beziehen. Die diesbezüglichen Regelungen sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004 noch nicht zur verpflichtenden Anwendung in der EU freigegeben (der so genannte "Carve-Out" von IAS 39). Daher ist zu erwarten, dass eine Reihe von Unternehmen sich für die Anwendung der vollständigen Fassung von IAS 39 entscheiden werden, während andere den geänderten, von der EU gebilligten Standard anwenden werden. Da es wahrscheinlich ist, dass Unternehmen unterschiedliche Bilanzierungsansätze im Bereich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") und Effektivität (dieser Beziehungen) nutzen werden, sollten Emittenten die von Ihnen angewendeten Grundsätze in transparenter Art und Weise erklären, insbesondere dann, wenn sie den "Carve-Out" nutzen.

Abschließend kommt es aufgrund des EU Endorsement-Verfahrens immer zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Veröffentlichungen von IFRS-Standards durch den IASB und deren verpflichtender Anwendung in der EU. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten kürzlich mitgeteilt, dass Unternehmen, wenn Verordnungen zur Freigabe von IFRS, nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Unterzeichnung des Abschlusses, im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten, diese anwenden können (aber nicht müssen), wenn eine frühzeitige Anwendung in der Verordnung und dem entsprechenden IFRS gestattet ist.

Zum Download der vollständigen Erklärung des CESR (in englischer Sprache, 104 KB) klicken Sie bitte hier.

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