CESR hob vier spezielle Sachverhalte hervor, bei denen, aufgrund der
Erstanwendung der IFRS, transparente Angaben von besonderer Relevanz für
Abschlüsse in 2005 sind:
| Erstens enthalten die (von der
EU-Kommission zur Anwendung in Europa) gebilligten IAS/IFRS selbst
verschiedene Wahlmöglichkeiten, insbesondere bei der erstmaligen
Anwendung der IFRS, zwischen zwei oder mehreren Ansatz- und
Bewertungsmethoden. Die Standards ihrerseits enthalten spezielle zu
erfüllende Angabevorschriften, insbesondere bezüglich der Ausübung von
Wahlrechten.
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| Zweitens bestehen gegenwärtig Themenfelder, die unter IFRS noch
nicht speziell geregelt sind (z.B. die Bilanzierung von
Dienstleistungs-Konzessionen, Emissionsrechten,
Put-Optionen von Minderheitsaktionären...). Transparente Angaben zur
Erklärung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden würden den
Abschlussadressaten aussagekräftige Informationen zur Verfügung stellen
(siehe auch IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen
von Schätzungen und Fehler, Absatz 10ff).
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| Drittens kann es vorkommen, dass bei bestimmten Sachverhalten die entsprechenden
IAS/IFRS noch nicht vollständig zur Anwendung in der EU freigegeben sind. Dies trifft
gegenwärtig für einige der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung zu, die sich direkt auf die Bilanzierung von
Portfolio-Hedge-Beziehungen beziehen. Die diesbezüglichen Regelungen
sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004 noch nicht
zur verpflichtenden Anwendung in der EU freigegeben (der so genannte "Carve-Out"
von IAS 39). Daher ist zu erwarten, dass eine Reihe von Unternehmen sich
für die Anwendung der vollständigen Fassung von IAS 39 entscheiden
werden, während andere den geänderten, von der EU gebilligten Standard
anwenden werden. Da es wahrscheinlich ist, dass Unternehmen
unterschiedliche Bilanzierungsansätze im Bereich der Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") und Effektivität (dieser
Beziehungen) nutzen werden, sollten Emittenten die von Ihnen
angewendeten Grundsätze in transparenter Art und Weise erklären,
insbesondere dann, wenn sie den "Carve-Out" nutzen.
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| Abschließend kommt es aufgrund des EU
Endorsement-Verfahrens immer zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der
Veröffentlichungen von IFRS-Standards durch den IASB und deren
verpflichtender Anwendung in der EU. Die EU-Kommission hat den
Mitgliedstaaten kürzlich mitgeteilt, dass Unternehmen, wenn Verordnungen
zur Freigabe von IFRS, nach dem Bilanzstichtag, aber vor der
Unterzeichnung des Abschlusses, im Amtsblatt der EU veröffentlicht
werden und in Kraft treten, diese anwenden können (aber nicht müssen),
wenn eine frühzeitige Anwendung in der Verordnung und dem entsprechenden
IFRS gestattet ist.
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