Die vorgeschlagene Interpretation dient der
Klarstellung des Zusammenspiels zwischen IAS 34
Zwischenberichterstattung
und zwei anderen Standards, IAS 36
Wertminderung von Vermögenswerten
und IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, ebenso wie
der Auswirkungen dieses Zusammenspiels auf die Bilanzierung in nachfolgenden
Zwischenberichten und Jahresabschlüssen. Die vorgeschlagene Interpretation
stellt klar, dass ein Unternehmen einen Wertminderungsaufwand, den es in
einem vorherigen Zwischenabschluss für einen Geschäfts- oder Firmenwert,
eine Investition in ein Eigenkapitalinstrument oder ein finanziellen
Vermögenswert, der zu Anschaffungskosten bilanziert wird, erfasst hat, nicht
rückgängig machen darf. Klicken Sie
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