Einhaltung der IFRS in Australien und Neuseeland
12.01.2006
Australien und Neuseeland haben IFRS-"Äquivalenzstandards" als nationales Rechnungslegungs-Rahmenkonzept eingeführt.
Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang anzugeben. Ein Abschluss darf nicht als mit den IFRS übereinstimmend bezeichnet werden, solange er nicht sämtliche Anforderungen der IFRS erfüllt. |
Die Konzernabschlüsse australischer und neuseeländischer Unternehmen, die die IFRS-Äquivalenzstandards anwenden, werden eine derartige ausdrückliche und uneingeschränkte Übereinstimmungserklärung mit IFRS im Anhang angeben. Deshalb sind Australien und Neuseeland auf der auf IAS Plus.com befindlichen Übersicht über die Nutzung der IFRS unter der Rubrik "IFRS für alle einheimischen börsennotierten Unternehmen verpflichtend" aufgeführt.