Die Änderungen führen die regulatorische
Berichterstattung mit jener nach IFRS zusammen, wo sachgerecht. Gleichzeitig
stellen die neuen Vorschriften sicher, dass die APRA weiter konsistente und
standardisierte Informationen erhält, um die Vorsorgekraft in Folge der
Einführung der IFRS zu beobachten. Die neuen Regeln sind am
31. Dezember 2005 in Kraft getreten. Die APRA hat Unternehmen bei der
Einreichung ihrer ersten Berichte nach den neuen Regeln einen sechswöchigen
Aufschub gewährt. Klicken Sie
hier für die
Presseerklärung der APRA (in englischer Sprache, 67 KB). In einer früheren
Nachricht vom
1. Dezember 2005
hatten wir anderweitige Vorschläge der APRA vorgestellt, die sich auf die
Übernahme der IFRS durch Banken und allgemeine Versicherungsunternehmen in
Australien bezogen. Diese Vorschläge behandelten Sachverhalte wie die Fair-Value-Bewertung, Überschüsse oder Unterdeckungen
arbeitgeberfinanzierter, leistungsorientierte Pensionskassen sowie die
Kreditrisikovorsorge. Stellungnahmen zu diesem Bündel werden bis zum
16. Januar 2006 erbeten.
Hier geht es
zur Website der APRA.