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Nahe stehende Unternehmen und
Personen mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben. Der gegenwärtige
Standard erfordert vom Prüfer die Durchführung bestimmter Handlungsweisen.
Der vorgeschlagene Standard würde die gegenwärtige Verfahrensweise
ausweiten, indem der Prüfer verpflichtet würde, sich ein Bild von der Art
und dem wirtschaftlichen Kalkül der Beziehungen zu und der Geschäfte mit
nahe stehenden Unternehmen und Personen zu machen, die ein Unternehmen
unterhält bzw. tätigt, um die Risiken wesentlicher Fehldarstellungen aus
ihnen zu bestimmen und zu bewerten und ihnen entgegenzutreten. Auch würde
die schwierige Aufgabe des Prüfers, zu versuchen, Beziehungen zu und
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen herauszufinden, die
von der Geschäftsleitung nicht benannt oder angegeben wurden, stärker
betont. Die Überarbeitung verleiht ferner der Beurteilung der Auswirkungen
von Beziehungen zu und Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und
Personen auf den Abschluss mehr Gewicht, und zwar selbst in solchen
Umständen, in denen das Finanzberichtsregime keine spezifischen
Bilanzierungs- oder Angabeerfordernisse zu nahe stehenden Unternehmen und
Personen bereithält. Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum
30. April 2006 erbeten. Klicken Sie auf die nachstehenden Links zum Download