FEE: Bezug auf den Finanzberichtsrahmen in Europa

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05.01.2006

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat den europäischen Berufsstand eindringlich aufgefordert, eine einheitliche Formulierung im Hinblick auf das in der EU verwendete Finanzberichtsregime in seinen Prüfungsberichten und in der Angabe zu den Grundlagen der Erstellung im Abschluss von Unternehmen zu verwenden, die die "übernommenen" IFRS benutzen.

FEE stellt fest, dass die Europäische Kommission die folgende Formulierung angenommen hat (wir berichteten am 23. Dezember 2005): "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder "in Übereinstimmung mit IFRS wie von der EU angenommen". FEE drängt ferner darauf, dass die folgenden drei Angaben getätigt werden:

Man solle deutlich dazu ermuntern, eine Erläuterung im Anhang zu geben, inwiefern die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Unternehmen von den vollständigen IFRS abweichen, damit Anleger in die Lage versetzt werden, die Ergebnisse von Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU zu vergleichen.

Man solle dazu auffordern, dass Unternehmen ebenfalls angeben, dass ihre Bilanzierung in Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS erfolgt (separate Angabe, nicht jene nach dem rechtlichen Finanzberichtsregime).*

Man solle deutlich dazu ermuntern, eine Erläuterung zu geben, wie Unternehmen in Übereinstimmung mit "International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder "IFRS wie von der EU angenommen" und vollständigen IFRS wie vom IASB herausgegeben in den Fällen bilanzieren können, in denen die beiden Regime anerkanntermaßen unterschiedlich sind.

* In diesem Hinblick lautet Paragraph 14 von IAS 1 Darstellung des Abschlusses in der für die Nutzung in der EU übernommen Fassung: "Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang anzugeben." Klicken Sie hier für die Erklärung von FEE (in englischer Sprache, 157 KB).

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