Januar

Erster Tag der IASB Sitzung Januar 2006

25.01.2006

Der International Accounting Standards Board hielt seine monatliche Boardsitzung am Dienstag und Mittwoch, 24. und 25. Januar 2006, in seinen Londoner Büroräumen ab.

Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften auf einer einzelnen Seite zusammengefasst.

Konferenz der IASC-Stiftung zum Thema Konvergenz am 6./7. April 2006 in Frankfurt am Main

24.01.2006

Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASC Foundation), die Dachorganisation des IASB, wird am Donnerstag und Freitag, den 6. und 7. April 2006, eine Konferenz zum Thema "International Financial Reporting Standards - Implications of Convergence" für erfahrene Finanzvorstände und sonstige interessierte Parteien in Frankfurt am Main ausrichten.

Die Konferenz dient dem Austausch von Erfahrungen und Informationen zwischen Standardsettern, Aufsichtsbehörden, Analysten und Anwendern über die Auswirkungen der internationalen Rechnungslegungs-Konvergenz, im Rahmen von Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Arbeitsgruppen. Als Hauptredner sind vorgesehen:

John Tiner, Geschäftsführer der britischen Wertpapieraufsichtsbehörde (UK Financial Services Authority) und Vorsitzender der Finanz-Arbeitsgruppe des Komitees der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) und

Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen.

An den Podiumsdiskussionen (unter anderem zu den Themen Rahmenkonzept, Unternehmenszusammenschlüsse, Erlöserfassung und Finanzinstrumente) werden zahlreiche Mitglieder des IASB und des US-Standardsetters FASB teilnehmen, einschließlich der beiden Vorsitzenden, Sir David Tweedie und Robert Herz. Zum Download des englischsprachigen Veranstaltungsprospekts klicken Sie bitte hier (367 KB). Weitere Informationen finden Sie auf der IASB-Website.

Reibungsloser Übergang auf IFRS in Australien

23.01.2006

Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) hat eine Zusammenfassung ihrer jüngsten Untersuchung der kürzlich eingeführten australischen IFRS-Äquivalenzstandards (A-IFRS) veröffentlicht.

Die ASIC überprüfte die Angaben in den Geschäftsberichten von 1.250 börsennotierten Unternehmen mit Bilanzstichtag zwischen dem 30. Juni und 31. Juli 2005. Als Ergebnis hielt die ASIC fest dass "alle überprüften Unternehmen die vorgeschriebenen Angaben über die Auswirkungen der A-IFRS erfolgreich vorgelegt haben, durch Erklärung der wichtigsten von ihnen unter A-IFRS erwarteten bilanziellen Unterschiede".

Lediglich 19 der überprüften Unternehmen kamen zu dem Schluss, dass die Einführung der neuen Standards keine wesentlichen Auswirkungen haben würde.

Etwa 700 Unternehmen machten quantitative Angaben zu allen wesentlichen Unterschieden.

Weitere 480 Unternehmen quantifizierten einige der wesentlichen Unterschiede.

A-IFRS sind für am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnende Berichtsperioden anzuwenden. Zum Download der Presseerklärung der ASIC klicken Sie bitte hier.

DRSC-Interpretation zur Bilanzierung von Elektroschrott

23.01.2006

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat RIC 2 Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht.

Die Interpretation ist mit dem Tag ihrer Veröffentlichung anwendbar. Eine Anwendung bereits zum 31. Dezember 2005 wird empfohlen. RIC 2 behandelt von IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht abgedeckte Sachverhalte. In der Interpretation geht es im weitesten Sinne um die Definition des zum Ansatz einer Rückstellung gemäß IAS 37.17 verpflichtenden Ereignisses für:

Historische Altgeräte von privaten Haushalten

Historische Altgeräte von kommerziellen Nutzern

Neue Altgeräte von privaten Haushalten

Neue Altgeräte von kommerziellen Nutzern

Auch wenn die Interpretation vor dem Hintergrund des deutschen Rechtsrahmens verfasst wurde, so sind einige der dort angegebenen Hinweise eventuell auch für andere europäische Rechtsräume relevant. Die Interpretation ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee. Die Einstellung sowohl der deutschen Fassung (RIC 2) (63 KB), als auch der englischsprachigen Version (AIC 2) (64 KB) auf IAS Plus erfolgt mit freundlicher Genehmigung des DRSC.

SEC-Vorstoß für erweiterte Angabepflichten

21.01.2006

Die US-Börsenaufsicht SEC hat beschlossen, Vorschläge zur Erweiterung der Angabepflichten zur öffentlichen Kommentierung herauszugeben.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Angabepflichten bezüglich der nachfolgenden Sachverhalte ergänzen:

Vergütung für Vorstände und leitende Angestellte,

Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen und Unternehmen,

Unabhängigkeit des Vorstands und sonstige Corporate-Governance-Themen und

Aktienbesitz von Vorständen und leitenden Angestellten.

Die vorgeschlagenen Vorschriften wären auf die Angaben in Vollmachtserklärungen, Jahresabschlüssen und Emissionsdokumenten anzuwenden. Die meisten dieser Angaben sind in allgemein verständlicher Sprache ("plain English") gefordert. Ebenfalls geändert werden sollen die Vorschriften zu Vergütungsvereinbarungen des Formblatts 8-K. Zum Download der SEC-Erklärung klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 80 KB).

CESR-Erklärung bezüglich Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter IFRS

21.01.2006

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) veröffentlichte eine Erklärung, in der europäische Wertpapier-Emittenten auf die Bedeutung klarer und transparenter Angaben (a) über jedes von ihnen genutzten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht unter IFRS sowie (b) über ihre Entscheidung zur Bestimmung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für unter IFRS nicht speziell geregelte Sachverhalte hingewiesen werden.

CESR hob vier spezielle Sachverhalte hervor, bei denen, aufgrund der Erstanwendung der IFRS, transparente Angaben von besonderer Relevanz für Abschlüsse in 2005 sind:

Erstens enthalten die (von der EU-Kommission zur Anwendung in Europa) gebilligten IAS/IFRS selbst verschiedene Wahlmöglichkeiten, insbesondere bei der erstmaligen Anwendung der IFRS, zwischen zwei oder mehreren Ansatz- und Bewertungsmethoden. Die Standards ihrerseits enthalten spezielle zu erfüllende Angabevorschriften, insbesondere bezüglich der Ausübung von Wahlrechten.

Zweitens bestehen gegenwärtig Themenfelder, die unter IFRS noch nicht speziell geregelt sind (z.B. die Bilanzierung von Dienstleistungs-Konzessionen, Emissionsrechten, Put-Optionen von Minderheitsaktionären...). Transparente Angaben zur Erklärung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden würden den Abschlussadressaten aussagekräftige Informationen zur Verfügung stellen (siehe auch IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, Absatz 10ff).

Drittens kann es vorkommen, dass bei bestimmten Sachverhalten die entsprechenden IAS/IFRS noch nicht vollständig zur Anwendung in der EU freigegeben sind. Dies trifft gegenwärtig für einige der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu, die sich direkt auf die Bilanzierung von Portfolio-Hedge-Beziehungen beziehen. Die diesbezüglichen Regelungen sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004 noch nicht zur verpflichtenden Anwendung in der EU freigegeben (der so genannte "Carve-Out" von IAS 39). Daher ist zu erwarten, dass eine Reihe von Unternehmen sich für die Anwendung der vollständigen Fassung von IAS 39 entscheiden werden, während andere den geänderten, von der EU gebilligten Standard anwenden werden. Da es wahrscheinlich ist, dass Unternehmen unterschiedliche Bilanzierungsansätze im Bereich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") und Effektivität (dieser Beziehungen) nutzen werden, sollten Emittenten die von Ihnen angewendeten Grundsätze in transparenter Art und Weise erklären, insbesondere dann, wenn sie den "Carve-Out" nutzen.

Abschließend kommt es aufgrund des EU Endorsement-Verfahrens immer zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Veröffentlichungen von IFRS-Standards durch den IASB und deren verpflichtender Anwendung in der EU. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten kürzlich mitgeteilt, dass Unternehmen, wenn Verordnungen zur Freigabe von IFRS, nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Unterzeichnung des Abschlusses, im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten, diese anwenden können (aber nicht müssen), wenn eine frühzeitige Anwendung in der Verordnung und dem entsprechenden IFRS gestattet ist.

Zum Download der vollständigen Erklärung des CESR (in englischer Sprache, 104 KB) klicken Sie bitte hier.

EFRAG empfiehlt die Billigung von IFRIC 7

20.01.2006

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Group - EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, IFRIC 7 Anwendung des „Restatement‟-Ansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern zur Anwendung in Europa freizugeben.

Zum Download des Empfehlungsschreibens (in englischer Sprache, 66 KB) klicken Sie bitte hier. EFRAG hat auf seiner Website ebenfalls folgende Dokumente eingestellt:

Einen Entwurf eines Empfehlungsschreibens zur Billigung einer Änderung an IAS 21 - Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Netto-Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (die Kommentierungsfrist läuft bis zum 3. Februar 2006).

Vorläufige Ansichten zum IASB-Diskussionspapier zur Lageberichterstattung (die Kommentierungsfrist läuft bis zum 24. März 2006)

IFRS-Musterkonzernabschluss in dänischer Sprache

20.01.2006

Unsere dänischen Kollegen haben einen IFRS-Musterkonzernabschluss 2005 in dänischer Sprache herausgegeben (IFRS Modelregnskab 2005, 537 KB). .

Unsere dänischen Kollegen haben einen IFRS-Musterkonzernabschluss 2005 in dänischer Sprache herausgegeben (IFRS Modelregnskab 2005, 537 KB).

IASB veröffentlicht Entwurf zur Segmentberichterstattung

19.01.2006

Der IASB hat den Entwurf eines International Financial Reporting Standards (IFRS) ED 8 Geschäftssegmente veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Vorschläge sind Teil des IASB-Projekts zur Konvergenz mit US-GAAP. ED 8 ist das Ergebnis des vom IASB durchgeführten Vergleichs von IAS 14 Segmentberichterstattung und des US-Standards SFAS 131 Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information (Angaben über Segmente eines Unternehmens und damit zusammenhängende Informationen). Der vorgeschlagene IFRS würde IAS 14 ablösen und die Segmentberichterstattung mit den Vorschriften von SFAS 131 in Einklang bringen. ED 8 würde Unternehmen bei der Berichterstattung über die finanzielle Leistung ihrer operativen Segmente die Anwendung des "Management Approach" vorschreiben. Die nach außen berichteten Informationen entsprächen so im Wesentlichen den vom Management zur Beurteilung der Segmentleistung und zur Ressourcenallokation auf die operativen Segmente genutzten. Solche Informationen unterscheiden sich möglicherweise von den zur Aufbereitung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz verwendeten. Aus diesem Grund enthält der Vorschlag Vorschriften zur Erläuterung der Erstellungsgrundlage der Segmentinformationen und zur Überleitung zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz ausgewiesenen Beträgen. Der vorgeschlagene IFRS wäre für Abschlüsse am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnender Geschäftsjahre anzuwenden. Für die Presseerklärung des IASB klicken Sie bitte hier.

Bericht von der Januar-Sitzung des IFRIC

17.01.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 12. und Freitag, den 13. Januar 2006 in den Räumen des IASB in London zusammen.

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