Keine neuen bedeutenden IFRS bis 2009 in Kraft

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25.07.2006

Der IASB hat einige Schritte bekannt gegeben, die Rechtskreisen und Unternehmen die Übernahme der IFRS erleichtern sowie seine Abstimmungsprozesse verbessern sollen.

Die mit Abstand wichtigste Ankündigung besteht darin, dass bis 2009 keine neuen IFRS in Kraft treten werden. Nach Abstimmung mit den Treuhändern der IASC-Stiftung (IASC Foundation), dem Standardbeirat (Standards Advisory Council – SAC) und einer großen Auswahl von interessierten Dritten einigte sich der IASB auf Folgendes:

Längere Vorlaufzeit bei der Vorbereitung auf neue Standards: Der IASB gesteht zu, dass viele Länder mehr Zeit für Übersetzungen und die Umsetzung neuer Standards in die Praxis benötigen, und dort, wo IFRS rechtlich verbindlich sind, um diese in Gesetzesform zu bringen. Um den verlangten Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen, beabsichtigt der IASB, einen Mindestzeitraum von einem Jahr zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung eines vollständig neuen IFRS oder bedeutender Änderungen an einem bestehenden IFRS und dem Zeitpunkt, zu dem eine Umsetzung verpflichtend wird, zu gewähren.

Bessere Möglichkeiten zur Einbringung bei konzeptionellen Sachverhalten: Der IASB und der FASB einigten sich in Bezug auf einzelne Abschnitte des Rahmenkonzept-Projektes darauf, eher Diskussionspapiere zu veröffentlichen, anstatt sich unmittelbar Entwürfen zuzuwenden. Der IASB gab bei seiner Juni-Sitzung bekannt, dass er als nächsten Schritt im Rahmen seines Fair Value Measurement-Projektes ebenfalls ein Diskussionspapier veröffentlichen wird. Ziel dieses Projektes ist die Gewährleistung von Konsistenz bei der Anwendung bestehender Fair Value-Vorschriften. Die Entscheidung zur Verwendung von Diskussionspapieren als Bestandteile dieser Projekte hat zur Folge, dass sich zumindest zwei Möglichkeiten einer öffentlichen Kommentierung bieten.

Öffentliche Diskussionsrunden zu entscheidenden Themengebieten: Der IASB wird in naher Zukunft öffentliche Diskussionsrunden zu zwei entscheidenden Themengebieten abhalten, gegenüber denen die Adressaten ihr besondere Interesse zum Ausdruck gebracht haben.

Die erste findet zu den vorgeschlagenen Änderungen an den Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen statt. Diese Diskussionsrunden werden im November und Dezember dieses Jahres abgehalten.

Die zweite bezieht sich auf den Abschnitt zur Bewertung im Rahmenkonzept-Projekt. Diskussionsschwerpunkte werden eine Reihe von möglichen Bewertungsgrößen sein, die sowohl bei der erstmaligen Erfassung als auch in der Folgezeit verwendet werden könnten, einschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem beizulegenden Zeitwert. Diese Diskussionsrunden werden im ersten Quartal 2007 stattfinden.

Keine neuen bedeutenden Standards vor 2009 in Kraft: Im Einklang mit der oben beschriebenen Vorgehensweise wird der IASB keine Anwendung neuer in der Entwicklung befindlicher IFRS oder größerer Änderungen an bestehenden Standards vor dem 1. Januar 2009 verlangen. Die Festschreibung des Jahres 2009 als erster Zeitpunkt einer verpflichtenden Umsetzung neuer Standards wird außerdem den Ländern, die die IFRS noch nicht übernommen haben, ein eindeutiges Zieldatum für die Umstellung bieten. Durch das Absehen von der Anwendung neuer Standards vor 2009 wird der IASB den Unternehmen, die die IFRS in 2005 übernommen haben, eine Phase vierjähriger Stabilität der IFRS-Basis bieten. Die Einrichtung dieser Vorgehensweise schließt die Veröffentlichung neuer Standards vor 2009 nicht aus. Es wäre Unternehmen daher auch gestattet, einen neuen Standard auf freiwilliger Basis vor seinem Inkrafttreten anzuwenden. Interpretationen und kleinere Änderungen zur Behandlung möglicher, im Rahmen der Umsetzung aufgefallener Problembereiche würden von dieser Vorgehensweise nicht erfasst werden.

Klicken Sie hier zum Download der englischsprachigen IASB-Pressemitteilung (62 KB).

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