IFRIC-Interpretation zu Zwischenberichterstattung
20.07.2006
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die Interpretation IFRIC 10 Interim Financial Reporting and Impairment (Zwischenberichterstattung und Wertminderung) herausgegeben.
| ein Unternehmen einen in einer früheren Zwischenperiode erfassten Wertminderungsaufwand beim Geschäfts- oder Firmenwert, bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument oder bei einem zu Anschaffungskosten gehaltenen finanziellen Vermögenswert nicht wiederaufholen darf; und dass |
| ein Unternehmen diesen Beschluss nicht durch Analogisierung auf andere Bereiche mit möglichen Widersprüchen zwischen IAS 34 und anderen Standards ausweiten darf. |
IFRIC 10 tritt für am oder nach dem 1. November 2006 beginnende Geschäftsjahre in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (63 KB).