IFRIC-Interpretation zu Zwischenberichterstattung

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20.07.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die Interpretation IFRIC 10 Interim Financial Reporting and Impairment (Zwischenberichterstattung und Wertminderung) herausgegeben.

In der Interpretation wird der offensichtliche Widerspruch zwischen den Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung und denen in anderen Standards in Bezug auf die Erfassung und die Wiederaufholung von Wertminderungsaufwendungen im Jahresabschluss beim Geschäfts- oder Firmenwert und bestimmten finanziellen Vermögenswerten behandelt. In IFRIC 10 wird festgehalten, dass:

ein Unternehmen einen in einer früheren Zwischenperiode erfassten Wertminderungsaufwand beim Geschäfts- oder Firmenwert, bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument oder bei einem zu Anschaffungskosten gehaltenen finanziellen Vermögenswert nicht wiederaufholen darf; und dass

ein Unternehmen diesen Beschluss nicht durch Analogisierung auf andere Bereiche mit möglichen Widersprüchen zwischen IAS 34 und anderen Standards ausweiten darf.

IFRIC 10 tritt für am oder nach dem 1. November 2006 beginnende Geschäftsjahre in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (63 KB).

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