Heads Up-Newsletter zu FASB-Interpretation hinsichtlich Ertragsteuern
17.07.2006
Unsere US-amerikanischen Deloitte-Kollegen haben eine englischsprachige Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters (143 KB) herausgegeben, in der die FASB Interpretation Nr.
| 1. Ansatz: Ein Unternehmen muss für jeden steuerlichen Abzug oder andere steuerliche Position eine hypothetische Beurteilung durchführen: wenn eine Auseinandersetzung mit der Steuerbehörde als letztes Mittel vor Gericht ausgetragen würde, ist zu fragen, ob es eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich erscheint, dass eine steuerliche Position, wie eingereicht, beibehalten werden kann. Falls dies zutrifft, ist das Ansatzkriterium erfüllt. |
| 2. Bewertung: Ein Unternehmen sollte den größten Betrag des Steuervorteils ansetzen, welcher im Zuge der endgültigen Einigung mit der Steuerbehörde mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% eingelöst werden kann. Bei diesem Schritt sollte das Unternehmen voraussetzen, dass die Steuerbehörde volle Kenntnis von allen relevanten Informationen hat. |
Diese Angelegenheit liegt im Anwendungsbereich des gemeinsamen Konvergenzprojektes von IASB und FASB zu Ertragsteuern. Da die Vorgehensweise der beiden Boards grundsätzlich darin besteht, die jüngsten Verlautbarungen beider Boards zu berücksichtigen, um Konvergenz-Entscheidungen herbeizuführen, könnten sich die Schlussfolgerungen in der FASB-Interpretation Nr. 48 zur vorgeschlagene Lösung bei diesem gemeinsamen Projekt entwickeln. Sie können die vollständige FASB-Interpretation von der FASB-Website in englischer Sprache kostenlos herunterladen.