IAS Plus Newsletter zum Entwurf zu kündbaren Anteilen

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16.07.2006

Im Juni 2006 veröffentlichte der IASB einen Entwurf mit dem Titel: "Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising on Liquidation" (Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei der Tilgung entstehende Verpflichtungen).

Diese Vorschläge führen zur Änderung von IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Deloitte hat eine englischsprachige Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters zur Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen herausgegeben (58 KB). Der Entwurf würde Folgendes vorschreiben:

Eine Verpflichtung zur Rücknahme oder zum Rückkauf eines zum beizulegenden Zeitwert kündbaren Finanzinstrumentes würde als Eigenkapital klassifiziert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, insbesondere dass es sich bei allen Finanzinstrumenten in der nachrangigsten Klasse von Finanzinstrumenten mit Anspruch auf die Vermögenswerte des Unternehmens um zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente handelt.

Ein Instrument, dass eine Verpflichtung zur Übertragung eines proportionalen Anteils des Nettovermögens des Unternehmens an ein anderes Unternehmen bei dessen Liquidation auferlegt, wird bei Erfüllung bestimmter Kriterien als Eigenkapital klassifiziert. Daher würden etwa Stammaktien von Unternehmen mit begrenzter Lebensdauer und die Anteile von Partnern in einer "Partnership" (Partnergesellschaft), die bei Austritt eines Partners liquidiert werden müssen (etwa bei Ruhestand oder Tod) als Eigenkapital dargestellt.

Um Stellungnahmen wird bis zum 23. Oktober 2006 gebeten. Der Entwurf ist auf der Website des IASB erhältlich. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

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