Darin begrüßt der DSR zwar grundsätzlich die Absicht
des IASB, die Regelungen in IAS 1 zu verbessern. Dennoch wird in der
Stellungnahme an den IASB geäußert, dass die im Entwurf behandelten
Fragen zusammen mit den anderen aufgeworfenen Sachverhalten in
Phase B des Projekts zur Darstellung des Abschlusses berücksichtigt
werden sollten, da die im Entwurf und in Phase B behandelten
Sachverhalte miteinander verbunden und im Zuge von Phase B erneuten
Änderungen unterworfen wären. Eine Vielzahl von Änderungsschritten
innerhalb kurzer Zeit sollte vermieden werden. Außerdem würde sich
bei einer zusammengefassten Behandlung in Phase B die Möglichkeit
einer verbesserten Abstimmung mit dem FASB bieten. Sie können die
englischsprachige DSR-Stellungnahme an den IASB
hier herunterladen (181 KB).