Rat der Europäischen Union ändert 4. und 7. Richtlinie

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04.07.2006

Der Rat der Europäischen Union hat Überarbeitungen an den bestehenden EU-Richtlinien zu Jahres- und Konzernabschlüssen europäischer Unternehmen beschlossen.

Die neue Richtlinie ändert die 4. und 7. Richtlinie zur Unternehmensgesetzgebung ("Bilanzierungsrichtlinien" 78/660/EWG und 83/349/EWG) sowie die Richtlinien zur Bilanzierung von Banken (86/635/EWG) und von Versicherungsunternehmen (91/674/EWG). Die Richtlinie begründet eine gemeinsame Verantwortung von Mitgliedern des Vorstands für die Abschlüsse bzw. Jahresabschlüsse, sie verbessert die Transparenz in Bezug auf Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen bzw. Personen und in Bezug auf außerbilanzielle Vereinbarungen und führt für börsennotierte Unternehmen eine verpflichtende Stellungnahme zur Corporate Governance ein. Außerdem wurden die Größenkriterien zur Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen von speziellen Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften angehoben. Die neue Richtlinie muss von den Präsidenten des Rates und dem Europäischen Parlament abgezeichnet werden und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben im Anschluss zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben der neuen Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (117 KB).

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