Die neue Richtlinie ändert die 4. und 7. Richtlinie zur
Unternehmensgesetzgebung ("Bilanzierungsrichtlinien" 78/660/EWG und
83/349/EWG) sowie die Richtlinien zur Bilanzierung von Banken (86/635/EWG)
und von Versicherungsunternehmen (91/674/EWG). Die Richtlinie begründet eine
gemeinsame Verantwortung von Mitgliedern des Vorstands für die Abschlüsse
bzw. Jahresabschlüsse, sie verbessert die Transparenz in Bezug auf
Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen bzw. Personen und in Bezug
auf außerbilanzielle Vereinbarungen und führt für börsennotierte Unternehmen
eine verpflichtende Stellungnahme zur Corporate Governance ein. Außerdem
wurden die Größenkriterien zur Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen
von speziellen Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften angehoben. Die neue
Richtlinie muss von den Präsidenten des Rates und dem Europäischen Parlament
abgezeichnet werden und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im
Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben im
Anschluss zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben der neuen Richtlinie in
nationales Recht umzusetzen. Klicken Sie
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