IASB-Entwurf zu kündbaren Anteilen

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22.06.2006

Der International Accounting Standards Board hat Vorschläge zur Änderung des Standards IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung ‟Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising on Liquidation‟ veröffentlicht.

Folgeänderungen ergeben sich auch für IAS 1 Darstellung des Abschlusses.

IAS 32 regelt die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Bislang werden nach IAS 32 alle Finanzinstrumente, die durch den Inhaber gekündigt werden können, als Fremdkapital klassifiziert, sofern das bilanzierende Unternehmen bei Ausübung des Kündigungsrechts möglicherweise Zahlungen leisten muss. Betroffen ist davon eine Reihe von deutschen Rechtsformen, insbesondere Personengesellschaften und Genossenschaften, deren Gesellschaftern bzw. Mitgliedern sämtlich ein Kündigungsrecht gesetzlich zusteht. Der IASB schlägt vor, kündbare Anteile unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenkapital zu klassifizieren – unabhängig und zusätzlich zur bisherigen Abgrenzung nach IAS 32. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem:

Die Anteile müssen zum beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden sein und gegen Zahlung des beizulegenden Zeitwertes kündbar sein.

Die Anteile müssen die nachrangigste Kapitalklasse darstellen.

Die Vorschläge des IASB hätten damit hohe Bedeutung für eine Vielzahl deutscher Unternehmen. Betroffen wären Personengesellschaften und Genossenschaften, die nach IFRS bilanzieren, aber auch alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit einem Konzernunternehmen in einer der zuvor genannten Rechtsformen. Die Kommentierungsfrist endet am 23. Oktober 2006. Klicken sie auf den nachfolgenden Link zum Download der IASB-Pressemitteilung (in englischer Sprache, 67 KB)

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