Stellungnahme von Deloitte zum Diskussionspapier zur erstmaligen Bewertung

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20.03.2006

Am 17. November 2005 hatte der IASB das Diskussionspapier Bewertungsmaßstäbe der Rechnungslegung - Bewertung beim erstmaligen Ansatz mit der Bitte um Stellungnahmen veröffentlicht.

In dem Papier werden die möglichen Bewertungsmaßstäbe für Vermögenswerte und Schulden beim erstmaligen Ansatz untersucht. Betrachtet wurden u.a.: Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten, Tageswert, Beizulegender Zeitwert, Nettoveräußerungswert, Nutzungswert und Wiederbeschaffungswert. Auf IAS Plus.com haben wir die Stellungnahme von Deloitte zum Diskussionspapier (in englischer Sprache, 30 KB) eingestellt. Dieses Projekt befindet sich momentan auf der Liste der Forschungsprojekte des IASB. Die wesentlichen Punkte unserer Stellungnahme lauten:

Uns ist nicht klar, wie dieses Projekt in die gegenwärtige Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) passt. Der IASB hätte zumindest Hinweise geben müssen, wie seiner Ansicht nach dieses Diskussionspapier die Arbeiten an den Projekten "Fair Value Measurement" und "Concepts" ergänzen könnte, wenn dies überhaupt erreicht wird. Es sieht vielmehr danach aus, dass das Diskussionspapier von anderen Punkten auf der IASB Agenda längst eingeholt wurde. Darüber hinaus wird in dem Papier nur die eng eingegrenzte Frage der Bewertung beim erstmaligen Ansatz aufgegriffen, unter der vorhergehenden Annahme, dass Vermögenswerte und Schulden beginnend mit dem Tag des erstmaligen Ansatzes bewertet werden sollten (Textziffer 415). Die Frage des Zeitpunktes des erstmaligen Ansatzes wird auf eine weitergehende Untersuchung verschoben, welche noch nicht begonnen wurde. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen der Frage des Zeitpunkts des erstmaligen Ansatzes ("Wann") und der Frage des Wertansatzes ("Was"), wie sie im Diskussionspapier untersucht wurde, sind wir der Meinung, dass alle Fragestellungen im Hinblick auf "Wann" und "Was" zu allererst eingehend hätten untersucht werden müssen. Das Problem des "Wie" der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden ergibt sich unmittelbar daraus. Durch diesen Ansatz hätten wichtige Fragestellungen herausgearbeitet werden können, wodurch die Erörterungen und Vorschläge im Diskussionspapier mit weniger Unsicherheiten behaftet worden wären. Wir könnten uns vorstellen, dass sich, wenn sich der IASB der Fragen "Wann" und "Was" annehmen wird, einige Abschnitte des Diskussionspapiers als irrelevant herausstellen werden.

Wir sind der Ansicht, dass die gegenwärtigen Bewertungsmaßgaben innerhalb verschiedener International Financial Reporting Standards (IFRS) nicht im Einklang miteinander stehen, und dass ein Projekt zu diesen Fragestellungen vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Theorie und Praxis längst überfällig ist. Aufgrund der Tatsache jedoch, dass sich der IASB gegenwärtig in der Abschlussphase der Arbeiten an einem Standardentwurf zu "Fair Value Measurements" befindet, werden wir unsere Fragen zu bestimmten, durch das Diskussionspapier aufgeworfenen Fragen bis zu diesem Zeitpunkt aufheben.

Weiterhin haben wir bisher nicht auf die Bitte um Stellungnahme im Hinblick auf die Unterschiede zwischen der im Diskussionspaper vorgeschlagenen Bewertungshierarchie und den entsprechenden Vorgaben im Standardentwurf des Financial Accounting Standards Board (FASB) reagiert, wie sie in Textziffer 3 der Einleitung enthalten ist (auf Seite 6 des Diskussionspapiers). Im Diskussionspapier wird offen gelassen, auf welche Version des Standardentwurfs sich die Stellungnehmenden beziehen sollen. Dazu kommt noch, dass bisher keinerlei Anstrengungen unternommen wurden, die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Dokumenten herauszuarbeiten.

Sämtliche früheren Deloitte-Stellungnahmen an das IASC und den IASB finden Sie hier.

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