Kommissarin der SEC äußert sich zur Roadmap
19.03.2006
Auf der Jahrestagung des Institute for International Bankers in Washington am 13. März 2006, sprach die SEC Kommissarin Annette L.
Die Börsenaufsicht hatte sich aus zwei fundamentalen strategischen Gründen dazu entschlossen, eine Überleitungsrechnung vorzuschreiben. Dies ist zum einen der Grundsatz der Bilanzstetigkeit, das heißt, dass die Anleger in den Vereinigten Staaten, unabhängig davon, ob es sich um einen amerikanischen oder ausländischen Emittenten handelt, für Ihre Anlageentscheidung die selben grundlegenden Informationen benötigen Dies impliziert, dass börsennotierte Unternehmen aus dem Ausland exakt denselben Anforderungen unterliegen müssen wie inländische. Die andere strategische Betrachtung ist, dass es im öffentlichen Interesse ist, US-amerikanischen Investoren, Investitionen in eine breite Spanne von Wertpapieren, inklusive ausländischer Wertpapiere, zu ermöglichen. Hieraus folgt, dass die Börsenaufsicht übermäßig beschwerliche Anforderungen für ausländische Emittenten zu vermeiden versucht. Dieser Begründung folgend, dient es dem öffentlichen Interesse mehr, wenn ausländische Emittenten dazu ermutigt werden, ihre Wertpapiere bei der Börsenaufsicht registrieren zu lassen. Eben diese Überlegungen stehen im Mittelpunkt der Festlegung einer Überleitungserfordernis. Folglich konzentriert sich die Roadmap auf die Frage, ob ausländische, nach IFRS aufgestellte Jahresabschlüsse, ohne Überleitungsrechnung zu den US-GAAP, das Ziel einer weiteren Öffnung unserer Märkte bei gleichzeitigem Beharren auf einem Informationsausweis vergleichbarer Qualität, Transparenz und Nutzen werden erreichen können. |