IASB schlägt Änderung von IAS 1 vor

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16.03.2006

Im Rahmen seines Projekts zur Erfolgsberichterstattung ("Performance Reporting") hat der IASB einen Entwurf mit Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht.

Dieser Entwurf ist das Ergebnis der ersten Phase des "Performance Reporting"-Projekts (auch unter der Bezeichnung "Segment A" bekannt) und würde, im Falle seiner endgültigen Verabschiedung, IAS 1 im Wesentlichen in Einklang mit dem entsprechenden US-GAAP Standard bringen. Die zweite Phase des Projekts wird vom IASB gemeinsam mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) durchgeführt. Darin geht es unter anderem um die Überprüfung der Darstellung und Angabe von Informationen im Jahresabschluss. Die Vorschläge sehen vor, dass Unternehmen sämtliche Aufwendungen/Erträge und Eigenkapitalveränderungen, die aus Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern resultieren, voneinander getrennt ausweisen. Bei der Darstellung von Erträgen und Aufwendungen hätten Unternehmen ein Wahlrecht, diese entweder in einem oder in zwei Aufstellungen anzugeben. Ebenso wären Unternehmen verpflichtet, im Jahresabschluss eine Darstellung der Finanzlage (oder Bilanz) zum Beginn der vorangegangenen Periode anzugeben. Die Kommentierungsfrist endet am 17. Juli 2006. Für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 68 KB) klicken Sie bitte hier.

Der Entwurf:

sieht vor, dass Unternehmen sämtliche Erträge und Aufwendungen in einer oder zwei Darstellungen angeben, getrennt von Veränderungen des Eigenkapitals, die aus Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern (in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner) resultieren. Dementsprechend sind alle aus Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern resultierenden Veränderungen des Eigenkapitals getrennt von solchen aus Geschäftsvorfällen mit Nicht-Anteilseignern darzustellen. Infolgedessen ist es Unternehmen nicht gestattet, Erträge und Aufwendungen (d.h. Veränderungen des Eigenkapitals aus Geschäftsvorfällen mit Nicht-Anteilseignern) im Sinne des IFRS-Rahmenkonzepts, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung darzustellen. Diese Änderung dient dazu, den Abschlussadressaten durch die zwingende Zusammenfassung von Posten mit gemeinsamen Eigenschaften bessere Informationen zur Verfügung zu stellen.

sieht vor, dass eine Darstellung der Finanzlage zum Periodenbeginn (Eröffnungsbilanz) in den Abschluss aufzunehmen ist. Demzufolge müssen Unternehmen, die Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode angeben, zusätzlich zum Anhang, mindestens drei Darstellungen der Finanzlage und zwei der jeweiligen anderen Abschlussbestandteile angeben. IAS 1 verlangt, dass ein Abschluss mindestens zwei der vorgeschriebenen Abschlussbestandteile enthalten muss. Die zusätzliche Darstellung zeigt die Finanzlage zum Beginn der vorangegangen Periode.

ersetzt den Begriff "Bilanz" durch die Bezeichnung "Darstellung der Finanzlage", um die Aussage dieses Abschlussbestandteils klarer herauszustellen.

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