Dieser Beschluss wurde im Rahmen einer
öffentlichen Bekanntmachung (in portugiesischer Sprache, 91 KB) veröffentlicht. Der Vorstand forderte seine für die Bankenaufsicht verantwortlichen Abteilungen auf, die zur Einhaltung der Frist bis 2010 notwendigen Änderungen der bestehenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften herauszuarbeiten und bis zum 31. Dezember 2006 entsprechende Rückmeldung zu erstatten. Danach sollen Arbeitsgruppen Lösungsvorschläge zur Ausräumung von Hindernissen für die IFRS-Anwendung ab 2010 entwickeln. Darüber hinaus gab die Zentralbank bekannt, sie beabsichtige, Abschlussprüfern von Banken und anderen lizenzierten Finanzinstitutionen die Anwendung der vom
International Auditing and Assurance Standards Board herausgegebenen International Standards on Auditing (ISA) vorzuschreiben.