SEC-Kommissarin äußert sich zur Überleitungsrechnung

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06.03.2006

In einem der während der zehnten Jahreskonferenz zum Thema „SEC Regulation Outside the United States‟ (SEC-Vorschriften außerhalb der Vereinigten Staaten) gehaltenen Vortrag äußerte sich Cynthia A.

Glassmann, Kommissarin der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC unter anderem zur Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS und zu der von der SEC geforderten Überleitungsrechnung. Nachfolgend ein Auszug:

Das andere entscheidende Thema an der internationalen Rechnungslegungs-Front ist das der Überleitungsrechnung. Wie sie wissen, schreibt die Kommission Unternehmen, die nach IFRS oder nach anderen Rechnungslegungsstandards bilanzieren vor, ihre bei uns eingereichten Jahresabschlüsse auf US GAAP überzuleiten. Die so genannte „Roadmap‟ für eine Anerkennung der IFRS in den Vereinigten Staaten ohne Überleitung hat dabei meine volle Unterstützung. Im Grunde genommen schauen wir uns gegenwärtig die Art und den Umfang der Überleitungen und die Einheitlichkeit der IFRS-Anwendung in den verschiedenen Ländern an. Obwohl unser Mitarbeiterstab bereits mit der Planung der ersten Phase begonnen hat, können wir mit der Auswertung der Ergebnisse zu den IFRS/US-GAAP Überleitungen aus 2005 nicht vor Mitte dieses Jahres anfangen, da die IFRS in vielen Ländern erst seit kurzem zum ersten Mal angewendet werden.

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