PCAOB schlägt Regelungen für die Berichterstattung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor

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24.05.2006

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat Regelungen für die jährliche und außerordentliche Berichterstattung von Informationen und Ereignissen bei registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgeschlagen.

Annährend 1.700 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind beim PCAOB registriert, von denen ungefähr 40% nicht US-amerikanisches Unternehmen sind. Die vorgeschlagenen Regelungen setzen Abschnitt 102(d) des Sarbanes-Oxley Acts aus dem Jahre 2002 um, welcher vorschreibt, dass jede registrierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zunächst einen Jahresabschluss beim Board einreichen muss und auch dazu verpflichtet werden kann, häufiger zu berichten. Das Berichterstattungsrahmenkonzept, das der PCAOB vorgeschlagen hat, beinhaltet zwei Arten von Berichterstattungspflichten:

Erstens wäre jedes registrierte Unternehmen nach diesen Vorschlägen verpflichtet, einmal jährlich grundsätzliche Informationen über sich selbst und seine emittentenbezogene Berufspraxis der jeweils jüngsten 12-Monats-Periode zu veröffentlichen.

Zweitens identifiziert der Entwurf bestimmte Ereignisse, über die, wenn sie bei einem registrierten Unternehmen eintreten, innerhalb von 14 Tagen vom Unternehmen Bericht erstattet werden muss.

Zusätzlich hat der PCAOB-Regelungen vorgeschlagen, die unter bestimmten Umständen einer Nachfolge-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erlauben, den Registrierungsstatus der Vorgängergesellschaft als Ergebnis einer Fusion oder einer anderen Änderung des Gesellschaftsstatus der registrierten Gesellschaft zu übernehmen. Klicken Sie auf die nachfolgenden englischsprachigen Links für:

Die PCAOB-Pressemitteilung.

Die Volltextversion der vorgeschlagenen Regelungen. Stellungnahmen sind bis zum 24. Juli 2006 erbeten.

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