PCAOB schlägt Regelungen für die Berichterstattung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor
24.05.2006
Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat Regelungen für die jährliche und außerordentliche Berichterstattung von Informationen und Ereignissen bei registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgeschlagen.
| Erstens wäre jedes registrierte Unternehmen nach diesen Vorschlägen verpflichtet, einmal jährlich grundsätzliche Informationen über sich selbst und seine emittentenbezogene Berufspraxis der jeweils jüngsten 12-Monats-Periode zu veröffentlichen. |
| Zweitens identifiziert der Entwurf bestimmte Ereignisse, über die, wenn sie bei einem registrierten Unternehmen eintreten, innerhalb von 14 Tagen vom Unternehmen Bericht erstattet werden muss. |
Zusätzlich hat der PCAOB-Regelungen vorgeschlagen, die unter bestimmten Umständen einer Nachfolge-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erlauben, den Registrierungsstatus der Vorgängergesellschaft als Ergebnis einer Fusion oder einer anderen Änderung des Gesellschaftsstatus der registrierten Gesellschaft zu übernehmen. Klicken Sie auf die nachfolgenden englischsprachigen Links für:
| |
| Die Volltextversion der vorgeschlagenen Regelungen. Stellungnahmen sind bis zum 24. Juli 2006 erbeten. |