Diskussionspapier des IASB zur Fair Value-Bewertung

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30.11.2006

Der IASB hat ein Diskussionspapier zur Fair Value-Bewertung (Fair Value Measurements) herausgegeben, zu dem öffentliche Stellungnahmen entgegengenommen werden.

Das Diskussionspapier enthält die vorläufigen Ansichten des IASB bezüglich der Fair Value-Bewertung, falls Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert durch die bereits vorhandenen IFRS vorgeschrieben werden. Es werden keine Erweiterungen der Fair Value-Verwendung vorgeschlagen. Das Diskussionspapier orientiert sich an dem vom FASB herausgegebenen SFAS 157 Fair Value Measurements. Durch SFAS 157 wird eine einzige Definition des beizulegenden Zeitwerts zusammen mit dem Rahmenkonzept zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts für Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit US GAAP festgelegt. Inhalte des Diskussionspapiers des IASB:

Es werden die vorläufigen Ansichten des IASB bezüglich der Bestimmungen von SFAS 157 aufgezeigt;

Es werden Unterschiede zwischen SFAS 157 und den Leitlinien zur Fair Value-Bewertung der bestehenden IFRS aufgezeigt; und

Stellungnahmen zu den Bestimmungen von SFAS 157 und den vorläufigen Ansichten des IASB zu diesen Bestimmungen sind erwünscht.

Einige Hinweise zu SFAS 157

Der Fair Value ist der Preis, den man durch eine ordnungsmäßige Transaktion zwischen Markteilnehmern durch den Verkauf eines Vermögenswertes erhält oder durch das Begleichen einer Schuld an einem Markt zahlt, an dem das berichterstattende Unternehmen agiert.

Fair Value sollte auf den Annahmen von Marktteilnehmern basieren, die diese zur Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden verwenden.

Durch SFAS 157 wird eine Fair Value-Hierarchie festgelegt, durch die Prioritäten bezüglich der verwendeten Informationen gesetzt werden, um diese Annahmen zu entwickeln. Die höchste Prioritätsstufe der Fair Value-Hierarchie stellen Börsennotierungen eines aktiven Marktes dar. Der untersten Prioritätsstufe zugeordnet sind nichtbeobachtbare Werte, wie etwa die unternehmenseigenen Werte.

Fair Value-Bewertungen werden getrennt unter Nennung der Ebene (Level) der Fair Value-Hierarchie angegeben.

SFAS 157 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. November 2007 beginnen, anzuwenden, sowie für Interimsperioden innerhalb dieser Geschäftsjahre. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Es besteht die Möglichkeit SFAS 157 von der Website des FASB ohne Gebühr herunterzuladen.

Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (53 KB). Es besteht die Möglichkeit das Diskussionspapier ohne Gebühr von der Website des IASB ab dem 11. Dezember 2006 herunterzuladen. Die Kommentierungsfrist läuft am 2. April 2007 ab. Der IASB plant die Herausgabe eines Entwurfes (Exposure Draft) 2008.

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