Das Diskussionspapier enthält die vorläufigen
Ansichten des IASB bezüglich der Fair Value-Bewertung, falls Bewertungen
zum beizulegenden Zeitwert durch die bereits vorhandenen IFRS
vorgeschrieben werden. Es werden keine Erweiterungen der Fair
Value-Verwendung vorgeschlagen. Das Diskussionspapier orientiert sich an
dem vom FASB herausgegebenen SFAS 157
Fair Value Measurements.
Durch SFAS 157 wird eine einzige Definition des beizulegenden Zeitwerts
zusammen mit dem Rahmenkonzept zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts
für Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit US GAAP festgelegt. Inhalte
des Diskussionspapiers des IASB:
| Es
werden die vorläufigen Ansichten des IASB bezüglich der
Bestimmungen von SFAS 157 aufgezeigt;
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| Es
werden Unterschiede zwischen SFAS 157 und den Leitlinien
zur Fair Value-Bewertung der bestehenden IFRS
aufgezeigt; und
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| Stellungnahmen zu den Bestimmungen von SFAS 157 und den
vorläufigen Ansichten des IASB zu diesen Bestimmungen
sind erwünscht.
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Einige Hinweise zu SFAS 157
| Der Fair Value ist der Preis, den
man durch eine ordnungsmäßige Transaktion zwischen
Markteilnehmern durch den Verkauf eines Vermögenswertes erhält
oder durch das Begleichen einer Schuld an einem Markt
zahlt, an dem das berichterstattende Unternehmen agiert.
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| Fair Value sollte auf den Annahmen
von Marktteilnehmern basieren, die diese zur Bewertung von
Vermögenswerten oder Schulden verwenden.
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| Durch SFAS 157 wird eine Fair
Value-Hierarchie festgelegt, durch die Prioritäten bezüglich der
verwendeten Informationen gesetzt werden, um diese Annahmen zu
entwickeln. Die höchste Prioritätsstufe der Fair
Value-Hierarchie stellen Börsennotierungen eines aktiven Marktes
dar. Der untersten Prioritätsstufe zugeordnet sind
nichtbeobachtbare Werte, wie etwa die unternehmenseigenen Werte.
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| Fair Value-Bewertungen werden
getrennt unter Nennung der Ebene (Level) der Fair
Value-Hierarchie angegeben.
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| SFAS 157
ist für Geschäftsjahre, die am oder
nach dem 15. November 2007 beginnen, anzuwenden, sowie für
Interimsperioden innerhalb dieser Geschäftsjahre. Eine frühere
Anwendung wird empfohlen.
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| Es besteht die
Möglichkeit SFAS 157 von der Website des FASB ohne Gebühr herunterzuladen.
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Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (53 KB). Es
besteht die Möglichkeit das Diskussionspapier ohne Gebühr von der
Website des IASB ab dem 11. Dezember 2006 herunterzuladen. Die
Kommentierungsfrist läuft am 2. April 2007 ab. Der IASB plant die
Herausgabe eines Entwurfes (Exposure Draft) 2008.